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Wohnfläche/Nutzfläche/Anderes für Grundsteuererklärung

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    Wohnfläche/Nutzfläche/Anderes für Grundsteuererklärung

    Hallo,

    ich bin gerade dabei für ein Bauernhof (wird nicht gewerblich genutzt) in NRW die Grundsteuererklärung zu machen.

    20000 m^2 sind Weidefläche für Pferde. Nicht gewerblich, eigene.

    Zudem gibt es 2500 m^2 die zu den Gebäuden gehören.

    Ein Wohnhaus mit ca. 200 m^2 Wohnfläche sind und ca. 300 m^2 sonstige nicht bewohnbare Flächen sind Dachboden, ein großer Raum wo Fahrräder und ähnliches drin steht (ehemalige https://de.wikipedia.org/wiki/Tenne Tenne ) ein Waschraum und ein Raum zum lagern von Dingen, wo vor einigen Jahren Viehzucht betrieben wurde.

    Zudem gibt es noch weitere Gebäude auf den Grundstück: Eine Scheune inklusive Pferdestall (600m^2), ein Hundezwinger (60m^2) und ein Öl-Speicher (20m^2)

    Muss ich diese drei Gebäude als eigenes Gebäude erklären oder als Nutzfläche angeben? Welcher Gebäudeart gehört den ein Hundezwinger und der Öl-Speicher?



    #2
    Der Wohnteil samt Umgriff muss jedenfalls gesondert erklärt werden, dafür wird ein eigenes Aktenzeichen benötigt.

    Was zur Wohnfläche gehört, regelt die Wohnflächenverordnung. Dachböden (Speicher) und Waschräume regelmäßig nicht,

    bei Abstell- und Lagerräumen hängt das davon ab, ob sie außerhalb der Wohnung liegen, das dürfte auch für die Tenne gelten.

    Was man zur Hofstelle rechnen darf, also zur Landwirtschaft, regelt § 234 Abs.6 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__234.html.

    Lager für Brennstoffe rechnen nach DIN 277 nicht als Nutzflächen, Hundezwinger weiß ich schlicht auch nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo und Danke für die schnelle Antwort.

      Sorry aber ein paar weitere Fragen dazu.

      Ich habe widersprüchliches zu den Freibeträgen bezüglich Nutzfläche gelesen. Was für Freibeträge gehören in NRW zu den Räumen, wo finde ich dazu Informationen? Sprich muss ich wirklich alle Nutzflächen angeben?

      Ich hätte angenommen das Scheune/Zwinger/Öl-Tank unter Nr 21-22 ("Nichtwohngrundstücken zum Sachwert") angegeben müssen. Nur müssen diese Gebäude dann auch bei Nr 14-15 ("Weitere Wohnräume, die nicht in Zeilen 11 bis 13 enthalten sind") bei der Fläche berücksichtigt werden?

      Danke!

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        #4
        Hallo fsmarine ,
        durch Google bin ich auf Ihren Beitrag gestoßen und Ihre Situation klingt sehr ähnlich zu meiner. Vielleicht haben Sie mittlerweile Erfahrungswerte die Sie hier teilen könnten?

        Wie bzw. als was haben Sie folgendes letztendlich in der Grundsteuererklärung deklariert:
        - Tenne
        - Dachboden
        - ehem. Stall (Sie schrieben: "Raum zum lagern von Dingen, wo vor einigen Jahren Viehzucht betrieben wurde")

        Ich bin zwar in Niedersachsen aber hoffe dass gewissen Dinge ähnlich sind. In meiner Situation gibt es genau wie bei Ihnen die Konstellation aus Wohnhaus mit unausgebauter Tenne und Dachboden. Zudem gibt es zwei zusammenhängende, ehemalige Stallungen (insgesamt 292 m2) mit jeweils Heuboden, die zur Zeit einfach leer stehen (ist kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr). Eine 9 m2 große angeflanschte Milchkammer ist wahrscheinlich zu vernachlässigen.

        Vielen Dank im Voraus!

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          #5
          Ich bin zwar in Niedersachsen aber hoffe dass gewissen Dinge ähnlich sind.
          Nein, das sind sie nicht !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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