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Übermittlung von Daten im falschen Benutzerkonto

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    Übermittlung von Daten im falschen Benutzerkonto

    Hallo zusammen
    leider ist mir erst jetzt aufgefallen, dass ich meine Grundsteuerinformationen an das Finanzamt in einem falschen Benutzerkonto übermittelt habe.
    Kann ich dies irgendwie rückgängig machen?
    Freue mich, von Euch zu hören.
    Schönes Wochenende.

    #2
    leider ist mir erst jetzt aufgefallen, dass ich meine Grundsteuerinformationen an das Finanzamt in einem falschen Benutzerkonto übermittelt habe.
    Was verstehst du unter einem falschen Benutzerkonto ? Man kann von jedem Benutzerkonto aus übermitteln, wo ist das Problem ?

    Rückgängig kann man nichts machen, eine neue Erklärung kann man natürlich schon übermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich benutze im Rahmen meiner Tätigkeit als Kassenwart in einem Verein einen Elsterzugang für diesen Verein.
      Für diese Steuernummer wurde auch das Benutzerkonto eingerichtet.

      Für mich privat habe ich im Rahmen der Grundsteuerreform einen eigenen Elsterzugang beantragt. (die Einkommensteuer macht eigentlich der Steuerberater für mich)
      Als Hinweis steht auf der Elsterseite: Sie dürfen mit Ihrem Benutzerkonto auch die Erklärungen Ihrer Angehörigen übermitteln.

      Nun habe ich die Daten aber über das Benutzerkonto des Vereins übermittelt und mit dem stehe ich nicht im Angehörigenverhältnis :-)

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        #4
        Nun habe ich die Daten aber über das Benutzerkonto des Vereins übermittelt und mit dem stehe ich nicht im Angehörigenverhältnis :-)
        Das hat aber auch keine Konsequenzen, verboten ist die Übermittlung nämlich nicht. Der einzige Nachteil ist, dass du die Erklärung

        bei der nächsten Hauptfeststellung in 7 Jahren komplett neu eingeben musst, falls du dann nicht mehr Kassenwart sein solltest.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen lieben Dank für deine Antworten.
          Schönes Wochenende

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