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Grundsteuer: Garagen

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    Grundsteuer: Garagen

    Zur Wohnfläche zählen nicht:
    Garagen: Dienen sie Wohngebäuden, bleiben sie außer Ansatz, wenn sie im räumlichen Zusammenhang zum Gebäude stehen (z. B. angebaute oder freistehende Garage auf dem Grundstück; Tiefgarage) oder ihre Grundfläche 100 qm nicht überschreitet.

    Frage:

    ich habe auf meinem Grundstück direkt ans EFH
    2 Garagen.
    Garage 1: 20 qm
    Garage 2: Umbau einer früheren Scheune als Garage (Nutzungsänderung und Baugenehmigung erfolgt) 92 qm

    Was muss in der Grundsteuererklärung angeben werden
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 27.08.2022, 21:17. Grund: Titel geändert (war Hubert 2804)

    #2
    Warum stellst du die Frage erneut ? https://forum.elster.de/anwenderforu...084#post398084

    Ich habe das bei Hessen so verstanden, dass Garagen, die einer Wohnnutzung dienen, auch dann außer Ansatz bleiben, wenn die 100 m² überschritten werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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