Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung mit Elster - Eigentumverhältnisse

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung mit Elster - Eigentumverhältnisse

    Guten Abend zusammen,
    ich habe eine Frage zu den Angaben zu Eigentümern im Grundsteuerhauptvordruck in Elster,bei den Angaben zu Eigentümern. Ich habe ein Grundstück bestehend aus mehreren Flurstücken. Zwei Flurstücke bezeichnen zwei Zuwegungen die Gemeinschaftseigentum der Anlieger sind.
    Mein privates Grundstück besteht auch aus mehreren Flurstücken. Diese habe ich in der Elster-Grundsteuererklärung als "alleineigentum einer natürlichen Person" gekennzeichnet.
    Wie bekomme ich nun die Flurstücke in meiner Grundsteuererklärung unter, die man eigentlich unter andere Grundstücksgemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft setzen müßte?
    Dort müssen ja dann alle Teileigentümer benannt werden.

    #2
    ... die man eigentlich unter andere Grundstücksgemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft setzen müßte?
    Nein, das ist eine Fehlinterpretation des Begriffs Grundstück bei den Eigentumsverhältnissen. Unter Grundstück ist der eigene Anteil

    an den Gemeinschaftsflächen zu verstehen, der wird der eigenen wirtschaftlichen Einheit zugerechnet. Es bleibt bei Alleineigentum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Dh die Fläche der Zuwegungen einfach durch Anzahl der Gemeinschaft teilen und als 1/.... angeben?

      Kommentar


        #4
        Dh die Fläche der Zuwegungen einfach durch Anzahl der Gemeinschaft teilen und als 1/.... angeben?
        Der Miteigentumsanteil an den Zuwegungen muss als Zähler und Nenner bei der Erfassung des Flurstücks angegeben werden.

        Je nach Bundesland müssen diese Angaben entweder in Zeile 11 des Hauptvordrucks oder in Zeile 6 der Anlage Grundstück gemacht

        werden. Der rechnerische m²-Anteil muss eventuell auch noch ausgerechnet werden, auch das hängt vom Bundesland ab.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Okay also bei 1/12 1,00000 und 12? Gibt man die Flächen trotzdem voll an und das Finanzamt rechnet auf 1/12 oder gebe ich überhaupt nur 1/12 der Fläche an? Dazu im Hauptvordruck Grundstücksgemeinschaft oder Alleineigentum und von allen Miteigentümern der beiden Flurstücke die Daten eingeben ?
          Zuletzt geändert von Annasmith; 28.08.2022, 14:16.

          Kommentar


            #6
            Okay also bei 1/12 1,00000 und 12? Gibt man die Flächen trotzdem voll an und das Finanzamt rechnet auf 1/12 oder gebe ich überhaupt nur 1/12 der Fläche an?
            1 und 12 reicht auch. Natürlich gibt man die Flächen voll an, sonst hätte die Eingabe von 1/12 ja überhaupt keinen Sinn.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Vielen Dank schonmal für die Unterstützung. Wie verhält es sich dann mit Grundstücksgemeinschaft , Alleineigentum und Miteigentümern?

              Kommentar


                #8
                Wie verhält es sich dann mit Grundstücksgemeinschaft , Alleineigentum und Miteigentümern?
                Bitte die Antwort im Beitrag #2 lesen !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Ah, okay. Vielen Dank!

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X