ein Ehepartner ist im Jahr 2022 verstorben, Alleinerbe ist laut Ehevertrag der überlebende Ehepartner. Die Eheleute haben in Gütergemeinschaft gelebt, das Haus hat beiden zusammen gehört.
Stichtag ist der 01.01.2022, wo beide Ehepartner noch gelebt haben. Müssen also beide Ehepartner in der Elster-Grundsteuer angegeben werden, oder genügt, es den alleinerbenden überlebenden Ehepartner als Besitzer anzugeben.
Stichtag ist der 01.01.2022, wo beide Ehepartner noch gelebt haben. Müssen also beide Ehepartner in der Elster-Grundsteuer angegeben werden, oder genügt, es den alleinerbenden überlebenden Ehepartner als Besitzer anzugeben.
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