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Grundsteuer, Ehepartner 2022 verstorben

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    Grundsteuer, Ehepartner 2022 verstorben

    ein Ehepartner ist im Jahr 2022 verstorben, Alleinerbe ist laut Ehevertrag der überlebende Ehepartner. Die Eheleute haben in Gütergemeinschaft gelebt, das Haus hat beiden zusammen gehört.
    Stichtag ist der 01.01.2022, wo beide Ehepartner noch gelebt haben. Müssen also beide Ehepartner in der Elster-Grundsteuer angegeben werden, oder genügt, es den alleinerbenden überlebenden Ehepartner als Besitzer anzugeben.

    #2
    Ausschlaggebend sind die Verhältnisse am 1. Januar.

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      #3
      Stichtag ist der 01.01.2022, wo beide Ehepartner noch gelebt haben. Müssen also beide Ehepartner in der Elster-Grundsteuer angegeben werden, oder genügt, es den alleinerbenden überlebenden Ehepartner als Besitzer anzugeben.
      Ja, so wird das erwartet. Die Zurechnungsfortschreibung auf den/die Alleinerb/en/in erfolgt zum 01.01.2023 dann von amtswegen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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