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Grundsteuererklärung Bayern "Angaben zu Grund und Boden": Gemeinschaftseigentum

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    Grundsteuererklärung Bayern "Angaben zu Grund und Boden": Gemeinschaftseigentum

    Hallo zusammen,

    dies ist mein erster Beitrag und hoffe auf das mir jemand helfen kann. Ich bin gerade dabei über das Elster Formular meine Grundsteuererklräung einzureichen, bin auch mit den meisten Punkten durch. Nur bei einer Sache bin ich mir nicht ganz sicher:

    Muss hier auch Gemeinschafsteigentum angegeben werden? Im Detail geht es dabei um eine Technikzentrale und eine Lärmschutzwand, an der ich zu einem 93tel beteiligt bin. Laut Kaufvertrag gehören 1/93 von Lärmschutzwand und Technikzentrale mir, im Grundbuch fehlen diese Angabe komplett.

    Außerdem ist mir aufgefallen das die "Summe der Flurstücksfläche(n)" falsch angezeigt wird. Gebe ich z. B. meine Lärmschutzwand an mit einer Fläche von 1000qm an und bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler (X,XXXXX) Nenner" die Zahlen 1,00000 und 93 ein, erscheinen mir im Hauptfenster bei "Summe der Flurstücksfläche(n)" die Summe inklusive der vollen 1000qm an, nicht nur 1/93.

    Ist dies korrekt? Ich mach mir darüber Sorgen das mir die vollen 1000qm angerechnet werden, obwohl ich eben nur einen Teil davon besitze.

    Ich hoffe das ich mein Anliegen mehr oder weniger verständlich rübergebracht habe.

    Danke an alle

    #2
    Muss hier auch Gemeinschafsteigentum angegeben werden?
    Davon ist auszugehen.

    ... erscheinen mir im Hauptfenster bei "Summe der Flurstücksfläche(n)" die Summe inklusive der vollen 1000qm an, nicht nur 1/93.
    Das ist nicht weiter schlimm, das Finanzamt wird nur 1/93-igstel berücksichtigen, diese 5 Nachkommastellen mit 0 darf man auch weglassen.

    Summe_Flurstück.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen lieben Dank!

      Kommentar

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