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Grundstücke in Rheinland-Pfalz - Steuernummer bei Wohnsitz in Bayern - Grundsteuer

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    Grundstücke in Rheinland-Pfalz - Steuernummer bei Wohnsitz in Bayern - Grundsteuer

    Meine Eltern haben mehrere Immobilien und forstwirtschaftliche Flächen in Rheinland Pfalz. Wohnhaft sind sie aber in Bayern und haben hier eine Steuernummer.

    Wie verhält sich das mit der Steuernummer auf dem Hauptvordruck? Wenn wir die Erklärung für Rheinland Pfalz machen, wird hier eine Steuernummer nach dem Schema von dort verlangt (bspw. nur zwei Stellen (anstatt 3 wie in Bayern) vor dem ersten "/"). Uns ist aber eine Steuernummer in Rheinland Pfalz nicht bekannt? In den bestehenden Unterlagen finden wir auch nichts? Oder müssen wir die Erklärung für Bayern machen und dann die Grundstücke in Rheinland-Pfalz dort angeben? Zuständig sind aber die Finanzämter in Rheinland-Pfalz?!

    Bei der Eingabe des Eigentümers kann ich die bayerische Steuernummer nutzen. Im Hauptvordruck verlangt das System aber eine aus Rheinland-Pfalz.

    #2
    Lasst die Steuernummer weg.

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      #3
      In Zeile 50 der Grundsteuererklärung für andere Bundesländer kann man jedenfalls auch eine bayrische Steuernummer angeben.

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        #4
        soweit ich das sehe ermittelt er auf der startseite über diese steuernummer das zuständige finanzamt. ohne meldet das online formular einen fehler bei der prüfung.. direkt auswählen lässt sich das finanzamt nicht.

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          #5
          Im Hauptvordruck verlangt das System aber eine aus Rheinland-Pfalz
          Es wird das Einheitswertaktenzeichen verlangt. Das steht auf dem bisherigen Einheitswertbescheid.

          Ohne diese Angabe kann die Erklärung nicht übermittelt werden. Das EW-Az. hat folgendes Format: xxx/xxx/xxxx/xxx/xxx/x
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Charlie24 danke! mit dem aktenzeichen will er jetzt nicht mehr die steuernummer haben. das ist wohl entweder / oder.. war aus dem formular nicht direkt ersichtlich

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              #7
              Die Steuernummer wird doch nach wie vor in Zeile 50 abgefragt.

              (Und sonst nirgends, oder?)

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                #8
                zu Zeile 50: ich weiss nicht welche daten das sind, da ich nur online ausfülle.. auf jeden fall kann ich beim eigentümer die bayerische steuernummer nutzen.. das könnte zeile 50 sein.. mir ging es um die startseite:
                Screenshot 2022-08-28 133215.png

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                  #9
                  will er jetzt nicht mehr die steuernummer haben. das ist wohl entweder / oder.
                  So ist das. Es gibt einige Bundesländer, die auch für die Grundsteuer Steuernummern vergeben haben. Dies gilt für Berlin, Bremen, (Hamburg)

                  und Schleswig-Holstein. Hamburg hat ja ein eigenes Formular, aber für die anderen gilt das Formular, das auch für Rheinland-Pfalz verwendet wird.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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