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Grundsteuer - Landwirtschaft und Wohnteil Bayern

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    Grundsteuer - Landwirtschaft und Wohnteil Bayern

    Hallo
    hätte eine Frage zur Grundsteuer Bayern:
    habe einen landwirtschaftlichen Betrieb, die Grundstücke sind mit Ausnahme der Hofstelle alle verpachtet. Habe vom Finanzamt 3 Aktenzeichen bekommen
    1. Wohnhaus
    2. 1. Stock Wohnhaus Vermietung
    3. LuF
    Zu 1:
    Woher bekomme ich die für das Wohnhaus und Umgriff anzugebende qm ? Finanzamt (Entnahme98) oder selber messen

    Zu Aktenzeichen 2
    Hoffläche 1800 qm, Privat geschätzt 500 qm, Wohnfläche Erdgeschoss Betriebsleiterwohnung 80 qm, Wohnfläche 1. Stock 70 qm vermietet
    Was gebe ich in zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Zähler Nenner für die vermietete Wohnung ein?

    Zu Aktenzeichen 3
    LuF: wo gebe ich ein für 25 Jahre per Erbpacht an die Gemeinde verpachtetes Grundstück (Bolzplatz) ein. Grundsteuer zahlt Gemeinde. Ist dies unter Anlage Grundstück Erbbaurecht anzugeben?

    Auf einen anderen Grundstück hat der Pächter für 25 Jahre eine Freiflächenphotovoltaik erbaut, die nach dieser Nutzung wieder rückgebaut wird.
    Die Fläche beträgt 14500 qm, Photovoltaik auf 9000 qm, der Rest Grünland und unkultivierte Fläche.
    Wie gebe ich das an?
    Zuletzt geändert von Charlie24; 28.08.2022, 16:43.

    #2
    Habe vom Finanzamt 3 Aktenzeichen bekommen
    1. Wohnhaus
    2. 1. Stock Wohnhaus Vermietung
    Ist der Wohnteil denn in Wohnungseigentum aufgeteilt ? Wenn nicht, dann müsste für den Wohnteil jetzt eine Erklärung ausreichen.

    Woher bekomme ich die für das Wohnhaus und Umgriff anzugebende qm ? Finanzamt (Entnahme98) oder selber messen
    Soweit ich das verstanden habe, muss man den Umgriff selbst ermitteln. Den Wert kann man dann als Zähler für die Zeile 6 der Anlage Grundstück

    verwenden, die gesamte Fläche des Hofgrundstücks als Nenner. Den Rest darf man trotz Verpachtung gemäß Art. 9 BayGrStG in der Regel der

    Landwirtschaft zuordnen und dort als Hofstelle (28) erklären. https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true

    Zu Aktenzeichen 2
    Da habe ich meine Zweifel, ob das überhaupt noch relevant ist, nachdem der Wohnteil zukünftig nicht mehr mit dem landwirtschaftlichen Betrieb,

    sondern gesondert bewertet wird. Das würde ich mit der Bewertungsstelle besprechen.

    Den Bolzplatz muss meines Erachtens die Gemeinde als Erbbauberechtigter erklären.

    Zu Photovoltaik kann ich nichts sagen, nur für Windenergie gibt es eine eigene Nutzung (27)
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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