Ich mache die Grundsteuererklärung in Bayern für ein Zweifamilienhaus. Zum Grundstück unter der Wohnanschrift gehört ein Stück Straße, das Grundsteuerbefreit ist weil öffentliche Straße und eine eigene Flurnummer hat. Ich muss im Hauptbogen bei wirtschaftliche Einheit angeben, ob es sich um ein bebautes oder ein unbebautes Grundstück handelt. Ich bekomme aber in jedem Fall eine Fehlermeldung: wenn ich bebaut angebe darf ich keine Steuerbefreiung weil Straße angeben, wenn ich unbebaut angebe kann ich keine Angaben zum Gebäude machen. Kann jemand helfen?
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer Bayern Wirtschaftliche Einheit
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Kann jemand helfen?
oder man diesen dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Weg gesondert erklären muss, kann ich nicht auf Anhieb sagen. Die Widmung
nach Straßenrecht ist nach meiner Kenntnis zwingende Voraussetzung für die Steuerbefreiung.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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