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Grundsteuer Sachsen-Anhalt - Fehlerkonflikt bei Beantragung Steuervergünstigung

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    Grundsteuer Sachsen-Anhalt - Fehlerkonflikt bei Beantragung Steuervergünstigung

    Hallo zusammen,

    ich habe einen Fehlerkonflikt in den Formularen GW1 und GW2 im Zuge der Beantragung einer Steuervergünstigung. Vielleicht kann mir jemand von Ihnen helfen.

    Rahmenbedingungen: Anträge Grundsteuer GW1 und GW2, Bundesland Sachsen-Anhalt, sonstiges bebautes Grundstück, Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert wurden gemacht

    Im Formular GW1 habe ich unter Punkt 5 (siehe Bild 1) und Punkt 6 (siehe Bild 2) eine Steuervergünstigung beantragt, die mir in 2017 beim Feststellungsbescheid aufgrund "behebbarer Baumängel" mit einem Abschlag von 10 % auf die Gebäudenormalherstellungswerte auf zwei Gebäude genehmigt wurde. Die Beantragung erfolgt erneut, da die Voraussetzungen für den Abschlag auf den Gebäudenormalherstellungswert nach wie vor gegeben sind.

    Im Formular GW2 finde ich keinen Steuervergünstigungsgrund (siehe Bild 3), der dem Antrag unter GW1 entspricht. Daraus resultierend weist das Programm einen Fehler aus (siehe Bild 4), weil es die beantragte Steuervergünstigung aus GW1 nicht im Formular GW2 korrespondierend findet.

    Kann mir jemand von Ihnen sagen, wie ich den Abschlag auf die Gebäudenormalherstellungswerte beantragen kann und nicht diese Fehlerkonstellation hervorrufe?
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    #2
    Kann mir jemand von Ihnen sagen, wie ich den Abschlag auf die Gebäudenormalherstellungswerte beantragen kann und nicht diese Fehlerkonstellation hervorrufe?
    Ich schaue mir das Formular mal an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe nichts gefunden, wie bzw. wo man diesen Abschlag beantragen könnte. Vielleicht ist das im neuen Recht nicht mehr vorgesehen
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        Vielen Dank, dass Sie sich damit beschäftigt haben. Wenn Sie es nicht wissen, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es jemand anderes weiß. Zur Not gebe ich in GW2 einen unplausiblen Grund an, auf den ich in GW1 hinweise. Das Finanzamt muss es ohnehin prüfen. Mal sehen, ob ich damit den Workaround hinbekomme und zumindest erst einmal die Formulare an das Finanzamt senden kann.

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          #5
          Ergänzende Angaben kann man natürlich im Hauptvordruck immer machen. Dann landet die Erklärung in jedem Fall bei einem Menschen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Für alle, die es vielleicht interessiert. Ich habe es heute mit dem Workaround gelöst, in dem ich im GW2 Formular einen steuerbegünstigen Grund angegeben habe. Im GW1 Formular habe ich auf diesen Sachverhalt interpretationsfrei mit nachfolgender Formulierung hingewiesen: "Bitte beachten Sie, dass in dieser Erklärung die unter Anlage Grundstück (GW2) getätigten Aussagen zu den Steuervergünstigungen nur genutzt wurden, um den hier unter GW1 gemachten Antrag formulartechnisch über das Portal abgeben zu können. Damit dienen die im GW2-Formular unter Punkt 6 getätigten Angaben nur als Hilfe zur Abgabe des Formulars und sind damit nicht zutreffend."

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