Mal wieder eine Frage von mir zur Grundsteuer Bayern:
Meine Mutter hat eine große Dachterrasse. Auf ihrer Dachfläche sind allerdings auch bepflanzte Bereiche (Erde direkt auf dem Dach, also keine Pflanzkübel auf Platten oder ähnliches). Sehe ich es richtig, dass diese als Dachgarten zählen und somit mit angegeben werden müssen? Im Sinne von "Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen."?
Meine Mutter hat eine große Dachterrasse. Auf ihrer Dachfläche sind allerdings auch bepflanzte Bereiche (Erde direkt auf dem Dach, also keine Pflanzkübel auf Platten oder ähnliches). Sehe ich es richtig, dass diese als Dachgarten zählen und somit mit angegeben werden müssen? Im Sinne von "Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen."?
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