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Grundsteuer Bayern: Dachterrasse vs Dachgarten

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    Grundsteuer Bayern: Dachterrasse vs Dachgarten

    Mal wieder eine Frage von mir zur Grundsteuer Bayern:

    Meine Mutter hat eine große Dachterrasse. Auf ihrer Dachfläche sind allerdings auch bepflanzte Bereiche (Erde direkt auf dem Dach, also keine Pflanzkübel auf Platten oder ähnliches). Sehe ich es richtig, dass diese als Dachgarten zählen und somit mit angegeben werden müssen? Im Sinne von "Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen."?

    #2
    Das Viertel wirst du angeben müssen, es sei denn, es gibt eine nach § 5 der Wohnflächenverordnung weiter gültige Wohnflächenberechnung

    nach der Zweiten Berechnungsverordnung aus der Zeit vor 2004, bei diese Dachterrasse nicht angerechnet wurde, was früher möglich war.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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