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Grundsteuer - Zähler und Nenner wirtschaftliche Einheit

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    Grundsteuer - Zähler und Nenner wirtschaftliche Einheit

    Ich habe eine Frage zu der wirtschaftlichen Einheit. Was trage ich bei Zähler und Nenner ein?
    Ein Haus: Eigentümer: 1/4 ich , 1/4 meine Schwester, 1/4 meine Mutter , 1/4 ich und meine Schwester als Erbengemeinschaft.
    Kann mir jemand weiter helfen?
    Danke
    Zuletzt geändert von Charlie24; 28.08.2022, 19:42.

    #2
    Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus und auch bei einem Mietwohngrundstück das kein Wohnungseigentum ist, sind Zähler und Nenner jeweils 1.

    Die persönlichen Eigentumsverhältnisse werden an anderer Stelle abgefragt. Bitte immer das Bundesland angeben !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Lieben Dank aus Bremen!

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        #4
        Nabend Charlie, da du mit dem ausfüllen ziemlich fit zu sein scheinst, habe ich diesbezüglich auch eine Frage...ich kriege immer Fehlermeldungen bezgl.
        "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler
        Nenner."

        Ich bin alleiniger Eigentümer der Immobilie (Baden-Württemberg). Es handlet sich um ein 2 Familienhaus dessen Wohnungen komplett vermietet sind und NICHT von mir selbst genutzt wird.
        Die Fläche beträgt 329 m2.
        Was muss ich bei Zähler und Nenner eintragen? Jeweils eine 1? oder jeweils 329?

        Vielen Dank für deine Hilfe

        Gruß
        Markus

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          #5
          Wenn es kein Wohnungseigentum sondern ein Zweifamilienhaus ist, sind Zähler und Nenner in Zeile 11 von GW1 jeweils 1.

          Da jeweils 329 einzutragen, ist zwar nicht falsch, aber das macht man bei Brüchen nicht. In Zeile 3 von GW2 ist ebenfalls 329 einzutragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank

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              #7
              Hallo was gebe ich ich bei Zähler und Nenner ein wenn ich ein Eigentumswohnung habe Miteigentumsanteil 37/1000

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                #8
                Zitat von Sinal Beitrag anzeigen
                Hallo was gebe ich ich bei Zähler und Nenner ein wenn ich ein Eigentumswohnung habe Miteigentumsanteil 37/1000
                Scherzfrage? Wie wäre es mit Zähler 37 und Zähler Nenner 1000?
                Zuletzt geändert von multi; 18.10.2022, 14:14.

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                  #9
                  Scherzfrage? Wie wäre es mit Zähler 37 und Zähler 1000?
                  War das jetzt eine Scherzantwort ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    War das jetzt eine Scherzantwort ?
                    Nein, ein simpler Fehler.

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                      #11
                      Hallo was gebe ich ich bei Zähler und Nenner ein wenn ich ein Eigentumswohnung habe Miteigentumsanteil 37/1000
                      Das kommt ganz darauf an, welchen Zähler und welchen Nenner Du meinst.

                      Bei Flurstück: Zähler trägst Du den Teil der Flurstücksnummer ein, der links vom "/" steht,
                      bei z.B. 123 / 4 also die 123. Gibt es keinen "/" in der Flurstücksnummer trägst Du die komplette Flrustücksnummer im Zähler ein.
                      Bei Flurstück: Nenner trägst Du den Teil der Flurstücksnummer ein der rechts vom "/" steht,
                      bei z.B. 123 / 4 also die 4.

                      Bei zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler trägst Du die 37 ein.
                      Bei zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner trägst Du die 1000 ein.

                      Bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen gibst Du, sofern die Eigentumswohnung ausschließlich dir selbst gehört (Alleineigentum),
                      als Zähler 1 und als Nenner 1 ein.
                      Ansonsten eben die entsprechenden Anteile von Dir und deinen Miteigentümern.

                      Gruß
                      Sepp

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