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Grundsteuerfeststellungserklärung

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    Grundsteuerfeststellungserklärung

    Muss mei einer Bruchteilgemeinschaft jeder eine Grundsteuerfeststellungserklärung machen?

    #2
    Wenn es wirklich eine Bruchteilsgemeinschaft ist genügt eine Erklärung. Bei Eigentumswohnungen nicht, das ist nämliuch eben keine Bruchteilsgemeinschaft.

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      #3
      Es sind zwei Wohnungen, und das Grundstück gehört einem Sohn und beiden Elternteilen je zu einem Drittel. Es gibt gemeinsam genutzte Bereiche und Sondernutzung Bereiche die den Eltern bzw dem Sohn zugeordnet sind.
      KAnn mir jemand sagen ob das eine Bruchteilgemeinschaft ist oder was sonst?

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        #4
        Gibt es denn eine notarielle Teilungeserklärung? Ansonsten könnte es auch einfach eine Grundstücksgemeinschaft natürlciher Personen sein.

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          #5
          Es ist notariell so geschrieben. Ob das eine Teilungserklärung ist weiß ich nicht.
          mach das einen Unterschied bei der Grundsteuerfeststellungserklärung?

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            #6
            Ob das eine Teilungserklärung ist weiß ich nicht.mach das einen Unterschied bei der Grundsteuerfeststellungserklärung?
            Bei Wohnungseigentum müsste für jede Wohnung eine Steuererklärung eingereicht werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Wieviel Grundsteuerbescheide gibt es denn bisher? Was steht in den bisherigen Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheiden des FA?

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                #8
                Zwischenzeitlich weiß ich, dass es eine Teilungserklärung gibt, dass Grundstück jedem zu 1/3 und die Wohnung jeweils eine den Eltern und eine dem Sohn gehört
                MUss es dann als Bruchteilgemeinschaft angegeben werden oder als etwas anderes?
                ​​​​​​

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                  #9
                  Zwischenzeitlich weiß ich, dass es eine Teilungserklärung gibt, ...
                  Das ist dann Wohnungseigentum. Für jedes Wohnungseigentum muss eine eigene Erklärung eingereicht werden.

                  Bei den Eigentumsverhältnissen ist bei den Eltern Ehegatten auszuwählen, beim Sohn kommt auch Alleineigentum in Betracht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Nur ob ich es richtig verstanden habe.
                    BEi den Eltern wird dann Ehegatten angegeben aber nur für beide je ein Drittel
                    Und beim Sohn Alleineigentum mit 1/3 Grundstücksbesitz
                    Und mit der Bruchteilgemeinschaft hat es überhaupt nichts zu tun

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                      #11
                      BEi den Eltern wird dann Ehegatten angegeben aber nur für beide je ein Drittel
                      Der Anteil der wirtschaftlichen Einheit am Flurstück beträgt bei den Eltern 2/3, davon gehört jedem Elternteil die Hälfte (1/2),

                      beim Sohn ist der Anteil 1/3, der ihm allein gehört, also 1/1. Es sind 2 Erklärungen und es müsste auch 2 Aktenzeichen geben.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Ja es gibt zwei Aktenzeichen
                        jetzt ist das Problem, dass ich beim sohn als Wirtschaftlichen Teil ,Zähler 334 und Nenner 1000 angegeben habe.
                        BEi Fläche vom Grundstück habe ich 342m2 angegeben. Gesamtfläche sind 1025m2.
                        er lässt mich jetzt durch ohne Fehler, aber bei der Prüfung schimpft er, dass bei Alleineigentum Bein Eigentümer anzugeben ist . Ich habe bei Eigentümer angegeben Alleineigentum einer Natürlichen Person. Ich weiß nicht was jetzt noch falsch sein soll.
                        wohnen in BW

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                          #13
                          Zähler 334 und Nenner 1000 angegeben habe.
                          Und warum nicht einfach 1 und 3 ? Da wären es abgerundet 341 m² und nicht 342 m²

                          Was den Fehler bei Alleineigentum angeht, müssen die Eingabefelder für weitere Beteiligte gelöscht werden.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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