Muss mei einer Bruchteilgemeinschaft jeder eine Grundsteuerfeststellungserklärung machen?
Grundsteuerfeststellungserklärung
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Es sind zwei Wohnungen, und das Grundstück gehört einem Sohn und beiden Elternteilen je zu einem Drittel. Es gibt gemeinsam genutzte Bereiche und Sondernutzung Bereiche die den Eltern bzw dem Sohn zugeordnet sind.
KAnn mir jemand sagen ob das eine Bruchteilgemeinschaft ist oder was sonst?
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Es ist notariell so geschrieben. Ob das eine Teilungserklärung ist weiß ich nicht.
mach das einen Unterschied bei der Grundsteuerfeststellungserklärung?
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Bei Wohnungseigentum müsste für jede Wohnung eine Steuererklärung eingereicht werden.Ob das eine Teilungserklärung ist weiß ich nicht.mach das einen Unterschied bei der Grundsteuerfeststellungserklärung?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zwischenzeitlich weiß ich, dass es eine Teilungserklärung gibt, dass Grundstück jedem zu 1/3 und die Wohnung jeweils eine den Eltern und eine dem Sohn gehört
MUss es dann als Bruchteilgemeinschaft angegeben werden oder als etwas anderes?
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Das ist dann Wohnungseigentum. Für jedes Wohnungseigentum muss eine eigene Erklärung eingereicht werden.Zwischenzeitlich weiß ich, dass es eine Teilungserklärung gibt, ...
Bei den Eigentumsverhältnissen ist bei den Eltern Ehegatten auszuwählen, beim Sohn kommt auch Alleineigentum in Betracht.Freundliche Grüße
Charlie24
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Nur ob ich es richtig verstanden habe.
BEi den Eltern wird dann Ehegatten angegeben aber nur für beide je ein Drittel
Und beim Sohn Alleineigentum mit 1/3 Grundstücksbesitz
Und mit der Bruchteilgemeinschaft hat es überhaupt nichts zu tun
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Der Anteil der wirtschaftlichen Einheit am Flurstück beträgt bei den Eltern 2/3, davon gehört jedem Elternteil die Hälfte (1/2),BEi den Eltern wird dann Ehegatten angegeben aber nur für beide je ein Drittel
beim Sohn ist der Anteil 1/3, der ihm allein gehört, also 1/1. Es sind 2 Erklärungen und es müsste auch 2 Aktenzeichen geben.Freundliche Grüße
Charlie24
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Ja es gibt zwei Aktenzeichen
jetzt ist das Problem, dass ich beim sohn als Wirtschaftlichen Teil ,Zähler 334 und Nenner 1000 angegeben habe.
BEi Fläche vom Grundstück habe ich 342m2 angegeben. Gesamtfläche sind 1025m2.
er lässt mich jetzt durch ohne Fehler, aber bei der Prüfung schimpft er, dass bei Alleineigentum Bein Eigentümer anzugeben ist . Ich habe bei Eigentümer angegeben Alleineigentum einer Natürlichen Person. Ich weiß nicht was jetzt noch falsch sein soll.
wohnen in BW
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Und warum nicht einfach 1 und 3 ? Da wären es abgerundet 341 m² und nicht 342 m²Zähler 334 und Nenner 1000 angegeben habe.
Was den Fehler bei Alleineigentum angeht, müssen die Eingabefelder für weitere Beteiligte gelöscht werden.Freundliche Grüße
Charlie24
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