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Grundsteuer Brandenburg: Nebengebäude

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    Grundsteuer Brandenburg: Nebengebäude

    Hallo,

    Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Nebengebäude: Wohn- und Nutzfläche.
    Es geht um ein Grundstück mit Einfamilienhaus.
    Auf dem Grundstück gibt es noch 3 Nebengebäude. 1 große Holzlaube mit ca. 40 m², 1 ehemaliger Stall mit ca. 35 m², in dem sich eine kleine private Bastelwerkstatt befindet und 1 weiterer ehemaliger Stall mit ca. 60 m², der 2 Garagen und einen ca. 10 m² großen Hühnerstall enthält.

    Muss ich diese Gebäude alle unter GW2 Punkt 5 extra erfassen?
    Wenn ja, wo müssen dann unter Punkt 5.3 die jeweiligen Flächen eingetragen werden? Da es ja keine Wohnungen sondern höchstens Nutzflächen sind, würde ich Zeile 14 vermuten.

    Mit freundlichen Grüßen
    AR

    #2
    Muss ich diese Gebäude alle unter GW2 Punkt 5 extra erfassen?
    Bei den Garagen muss jedenfalls nur die Anzahl der Stellplätze angegeben werden, die Nutzfläche selbst ist nicht von Bedeutung.

    Was den Rest angeht, muss ich selbst auch erst die Hilfetexte lesen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das mit den Garagen hatte ich auch verstanden.
      Aus den Hilfetexten werde ich jedoch nicht schlau. Es ist immer wieder von Wohnräume oder Nutzflächen bei Mietgrundstücken die Rede. Man könnte fast den Eindruck bekommen, dass davon ausgegangen wird, dass es keine Häuser mit Nebengebäuden außer Garagen und Fahrradschuppen gäbe oder die Steuerberater mit zahlender Kundschaft versorgt werden sollen.

      Trotzdem danke und vielleicht finde ich ja doch noch irgendwann eine Antwort ohne viel Geld bei einen Steuerberater zu lassen.

      Freundliche Grüße
      AR83

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        #4
        Ich habe das wie folgt verstanden: Es geht bei Grundstücken mit Wohngebäuden lediglich um vorhandene Wohnflächen, also sonstige "Nebengebäude" wie Schuppen, Hühnerstall o.ä. gehören meistens ja wohl nicht dazu. Aber andere sog. "Wohnflächen" sollte man bei der Wohnflächenberechnung nicht vergessen, z. B. nicht Terrassen zu mind 25%, unbeheizte Wintergärten zu 50% und beheizte Wintergärten zu 100%. Das ließt sich vielleicht komisch, ist aber lt. Wohnflächenverordnung so. ;-)
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Mit Nutzflächen sind in erster Linie gewerblich oder geschäftlich genutzte Flächen gemeint. Die darf es ja bei Ein- und Zweifamilienhäusern

          ebenso geben wie bei Mietwohngrundstücken, hier allerdings in geringerem Umfang. § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank euch beiden.

            Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, brauche ich die Nebengebäude also unabhängig von der Größe garnicht weiter angeben, da sie weder gewerblich noch geschäftlich genutzt werden und keine Wohnfläche darstellen.

            Mit freundlichen Grüßen
            AR83

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