Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Rheinland-Pfalz: Land und Forstwirtschafliche Grundstücke - Hauptvordruck

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Rheinland-Pfalz: Land und Forstwirtschafliche Grundstücke - Hauptvordruck

    Meine Eltern haben in Rheinland-Pfalz eine Vielzahl kleinerer Wald- und Feldgrundstücke. Diese liegen zwar eindeutig auf dem Grund einer Gemeinde, gehören aber insgesamt zu zwei Gemeinden (es gibt also kein Grundstück, das sich beide Gemeinden teilen).

    Bei der Anlage Land und Forstwirtschaft können wir die Grundstücke nun ja den unterschiedlichen Gemeindem zuordnen. Wo wir uns unsicher sind ist der Hauptvordruck:

    Meinem Verständnis nach hätten wir hier auf Seite 2 beim Ort die Gemeinde angegeben, auf der die meisten der Grundstücke liegen. Die Warnungsmeldungen oben hätte ich ignoriert. Wir haben ja keinen Betrieb in dem Sinne, dass dieser irgendwo eine Adresse hätte.

    Bei Zeile 8 waren wir uns unsicher, da die Grundstücke ja eindeutig in einer gemeinde liegen und das Grundstück sich eben nicht über mehrere Gemeinden erstreckt. Der "Betrieb der Land und Forstwirtschaft" würde sich mit der Gesamtmenge an Grundstücken aber dann schon über 2 Gemeindem erstrecken. Ist das Häkchen also doch zu setzen?
    Screenshot 2022-08-29 094718.png
    Des weiteren fragen wir uns bei Seite 3 (Gemarkungen und Flurstücke), ob wir hier auch alle Flurstücke auflisten müssen? Dies machen wir ja schon in der Anlage Land und Forstwirtschaft.
    Da wir ca 5 Din A4 Seiten an Grundstücken haben, wäre das ordentlicher Aufwand, diese Infos 2fach zu pflegen.

    Screenshot 2022-08-29 095246.png

    Vielleicht hat ja jemand Rat...

    VG,
    René

    #2
    Des weiteren fragen wir uns bei Seite 3 (Gemarkungen und Flurstücke), ob wir hier auch alle Flurstücke auflisten müssen?
    Nein, hier darf nichts eingetragen werden. Die Landwirtschaftsflächen gehören ja nicht zum Grundvermögen.

    Ist das Häkchen also doch zu setzen?
    Ja, der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erstreckt sich doch auf das Gebiet von 2 Gemeinden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja, der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erstreckt sich doch auf das Gebiet von 2 Gemeinden.
      Mein Vater hatte das Häkchen so verstanden, dass ein Grundstück geben muss, das zu BEIDEN Gemeindem gehört. Unsere Grundstücke liegen ja eindeutig in der jeweiligen Gemeinde, gehören einzeln aber zu zwei unterschiedlichen. Ich hatte es aber auch anders als mein Vater verstanden.

      Kommentar


        #4
        ... dass ein Grundstück geben muss, das zu BEIDEN Gemeindem gehört
        Nein, so ist das m. E. nicht gemeint, wobei der Fall in der Praxis eigentlich nicht vorkommt. Gemeindegrenzen verlaufen nicht durch Flurstücke.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X