Grundsteuer Niedersachsen - Resthof und Wohnungen: Hausnummer vs. Liegenschaftsauszug

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • montamont
    Neuer Benutzer
    • 15.04.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuer Niedersachsen - Resthof und Wohnungen: Hausnummer vs. Liegenschaftsauszug

    Moin zusammen,
    folgende Situation: Resthof mit verpachtetem Weideland; Wirtschaftsteil (ungenutzt); Wohnung und angebauter 2. Wohnung vermietet: Alles auf einem Flurstück.

    Wäre also GS(A) für LoF Weideland und GS(B) für Wohnung? Richtig?
    Fällt der Anbau mit der zweiten getrennten Wohnung zusammen mit Wohnung 1 in GS(B)? Also in Summe gesamte Wohnfläche?
    Vom FA gab es zwei Anschreiben. Einmal mit Hausnummer 43 und einmal für das Weideland (=ein Flurstück)
    Die 2. Wohnung hat aber Hausnummer 41 (auf selbem Flurstück). Und der Grundsteuer-Viewer zeigt mir nur die Hausnummer 41 und eben nicht die 43 wie im FA-Anschreiben.

    Bin etwas confused...
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Ich würde bei dem Hausgrundstück die vom Finanzamt mitgeteilte Adresse verwenden, es ist eine wirtschaftliche Einheit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • montamont
      Neuer Benutzer
      • 15.04.2022
      • 3

      #3
      Vielen Dank!
      Fällt der Anbau mit der zweiten getrennten Wohnung zusammen mit Wohnung 1 in GS(B)? Also in Summe gesamte Wohnfläche?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45929

        #4
        Also in Summe gesamte Wohnfläche?
        Man kann in der Anlage Grundstück die Wohnungen einzeln erfassen. Die Wohn- und Nutzflächen werden in Zeile 35 automatisch addiert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • montamont
          Neuer Benutzer
          • 15.04.2022
          • 3

          #5
          Vielen Dank!

          Kommentar

          Lädt...