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Grundsteuer Bayern - Zählen Flure zur Wohnfläche

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    Grundsteuer Bayern - Zählen Flure zur Wohnfläche

    Hallo,

    Ich habe in der Wohnflächenverordnung leider keinen Hinweis gefunden ob die Flure in den jeweiligen Stockwerken eines Einfamilienhauses zur Wohnfläche addiert werden müssen oder nicht als Wohnfläche zählen.


    Danke schon mal im Voraus.

    Viele Grüße
    Thomas

    #2
    ... ob die Flure in den jeweiligen Stockwerken eines Einfamilienhauses zur Wohnfläche addiert werden müssen oder nicht als Wohnfläche zählen.
    Bei einem Einfamilienhaus gehören auch die Flure zur Wohnfläche. Sollte es für das Haus eine nach § 5 der Wohnflächenverordnung weiter

    gültige Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung aus der Zeit vor 2004 geben, sollte man die verwenden, Nach der

    Zweiten Berechnungsverordnung war es nämlich bei einem Einfamilienhaus zulässig, 10% pauschal für Verkehrsflächen abzuziehen, was in

    der Regel auch gemacht wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Hilfe!

      Viele Grüße
      Thomas

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