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Grundsteuer - Erklärung für Kinder zulässig ?

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    Grundsteuer - Erklärung für Kinder zulässig ?

    Habe ein Grundstück mit Haus meinen 2 Kindern zu gleichen Anteilen mit Niesbrauchrecht verschenkt . Zahle daher bisher weiter die Grundsteuer. Kann ich die Angaben zur Erfassung der neuen Grundsteuer bei Mein Elster für dieses Grundstück machen, obwohl jetzt meine Kinder Eigentümer sind?

    #2
    Kann ich die Angaben zur Erfassung der neuen Grundsteuer bei Mein Elster für dieses Grundstück machen, obwohl jetzt meine Kinder Eigentümer sind?
    Als Elternteil darf man die Erklärung natürlich einreichen, vorausgesetzt, die Kinder sind damit einverstanden. Erklärungspflichtig ist,

    wer am 01.01.2022 Eigentümer war. Als Nießbraucher ist man nicht erklärungspflichtig, da muss man die Grundsteuer nur zahlen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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