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Grundsteurerklärung - Nebengebäude & verpachtete Flächen

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    Grundsteurerklärung - Nebengebäude & verpachtete Flächen

    Hallo zusammen,

    ich helfe meiner Schwiegermutter bei der Erklärung. Meine eigene ging fix, habe nur Wohnhaus und Grundstück. Bei ihr sieht es anders aus, daher 2 Fragen.

    1) Nebengebäude, sie hat u.a. alte Stallungen (jetzt Lager/Werkstatt) und eine große Scheune (auch nur noch Lager für alles mögliche). Wie und wo gebe ich das an? Außer Wohnfläche und Garage finde ich da nichts.
    2) Verpachtete Flächen - hierzu muss ich das als zweite Erklärung abgeben. Ich dachte immer, dass für sowas die Pächter zuständig sind. Ist dies so? Wenn nein, da Sie ja den Brief bekommen hat, was muss man da ggf beachten? Flächen und Grundstücke sind bekannt, ebenso Bodenrichtwerte. Tw. Ackerland, meist Wiese oder Wald. Muss das separat angegeben werden? Eine der geforderten Flächen ist aber nicht verpachtet (Wald). Hat das Auswirkungen?

    Hinweis: Wir sind im Land Brandenburg wohnhaft.

    Freundliche Grüße

    #2
    Zu 1: Wenn diese Nebengebäude nicht mehr nachhaltig landwirtschaftlich genutzt werden, dürfen sie dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

    nicht mehr als Hofstelle zugeordnet werden. Wenn die Nutzflächen mehr als 50% der gesamten Wohn- und Nutzflächen ausmachen, führt

    das zu einer Bewertung aller Gebäude zum Sachwert. Das muss vorab geklärt werden.

    Zu 2: Die Schwiegermutter ist erklärungspflichtig, gleich ob verpachtet oder nicht. Die Landwirtschaftsflächen dürfen nur in der Anlage GW3 erklärt

    werden, dort kann man die Art und die Flächen der Nutzungen samt EMZ einzeln erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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