Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

2 Bodenrichtwerte für ein Grundstück (Wohnbaufläche und Acker)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    2 Bodenrichtwerte für ein Grundstück (Wohnbaufläche und Acker)



    Hallo, wir haben als Erbengemeinschaft ein ca.12000qm großes Grundstück, auf einem Flurstück mit 2 Bodenrichtwerten ca.3000qm(45€) sind Wohnbaufläche und 9000qm(20€) sind Ackerland.
    Ich habe folgende Eintragungen vorgenommen.
    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler 3000 und Nenner 12000 , erste Fläche Schlüsselwert1 eingegeben.

    4 - Angaben zum Grund und Boden

    Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks 3000qm
    Bei den Angaben zu den Flurstücken GW3 habe ich 9000qm eingegeben.

    Gefundene Fehler und Konflikte
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurde eine Anlage Land- und Forstwirtschaft erklärt. Gemäß der Angaben zur Art der wirtschaftlichen Einheit auf dem Hauptvordruck handelt es sich aber um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) und nicht um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.
      • Hauptvordruck (GW1)
        • 1 - Angaben zur Feststellung
    Was mache ich falsch?

    #2
    Wohnbauflächen und Land- und Forstwirtschaft kann man nicht in einer Erklärung zusammenfassen. Wenn es 2 Aktenzeichen gibt,

    müssen auch 2 Erklärungen erstellt und eingereicht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja, es ist nur ein Aktenzeichen aber es ist ein Flurstück mit 2 Bodenrichtwerte, einmal Bauland und einmal Ackerland. Ich kann es mir doch nicht einfach machen und alle als Bauland angeben.

      Kommentar


        #4
        Screenshot 2022-08-29 150237.png

        Kommentar


          #5
          Wenn es sich insgesamt um Bauland handelt, wird man aber nicht umhin kommen, das auch so zu erklären. Gibt es denn eine

          flächenbezogene Aufteilung ? Ich selbst habe eine Bauparzelle, bei der ebenfalls eine Ertragsmesszahl angegeben ist. Die kann

          ich trotzdem nicht meiner Stückländerei zuordnen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X