Grundsteuer Überbaute Grundstücke

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  • intax
    Neuer Benutzer
    • 25.04.2014
    • 13

    #1

    Grundsteuer Überbaute Grundstücke

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem.

    Ich muss für 2 Grundstücke eine Grundsteuererklärung abgeben auf denen Gebäude (Garagen und Gartenhüten) vom Nachbarn "herüberragen". Es ist uns bewusst, dass diese Überbauung wahrscheinlich nicht rechtmäßig erfolgte der Zustand besteht nun jedoch schon mehrere Jahrzehnte (lange vor meiner Zeit).

    Wie ist hier nun zu verfahren? Kann ich diese Überbbauung ignorieren in der Erklärung, da es sich um ein fremdes Gebäude handelt?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Kann ich diese Überbbauung ignorieren in der Erklärung, da es sich um ein fremdes Gebäude handelt?
    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • intax
      Neuer Benutzer
      • 25.04.2014
      • 13

      #3
      Hallo Charlie24.

      es handelt sich um das Land Sachsen-Anhalt.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45929

        #4
        Den geduldeten Überbau kannst du m. E. ignorieren, eigene Bauwerke musst du natürlich erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • intax
          Neuer Benutzer
          • 25.04.2014
          • 13

          #5
          Hallo Charlie24,

          vielen Dank für deine schnellen Antworten und die Hilfe. Dies würde auch so meinen laienhaften "Rechtsempfinden" entsprechen.

          VG

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