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Grundsteuer BW - Eigentümergemeinschaft - GW1 Zeile 10 und GW2 Zeile 3

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    Grundsteuer BW - Eigentümergemeinschaft - GW1 Zeile 10 und GW2 Zeile 3

    Hallo,
    eigentlich kann es nicht so schwer sein ... Trotzdem klappt es nicht.

    Eigentümergemeinschaft
    Flurstück: Gesamt: 1650 m²
    Mein Anteil: 74,5 / 1000
    Macht in GW1 Zeile 10(16): 1650 m²
    In Zeile 11 dann: Zähler 74,5 Nenner 1000

    Soweit klar.

    Dieser Anteil gehört mir allein, also
    GW1 Zeile 32: "0 Alleineigentum einer natürlichen Person"

    Auf GW2 Zeile 3 trage ich ein 1650 m² * 74,5 / 1000 = 123 m²
    mit dem ermittelten Bodenrichtwert

    Auch klar.

    Klappt aber nicht, weil mir mein Elster sagt, wenn ich einen Anteil habe, kann ich nicht Alleineigentümer sein.
    GW1 Z10 und 11 verlangen aber nach der gesamten Flurstückgröße.

    Wo ist mein Fehler?

    #2
    GW1 Zeile 32: "0 Alleineigentum einer natürlichen Person"
    Dann muss natürlich in Zeile 51 von GW1 als Zähler und Nenner jeweils 1 eingetragen werden, denn der Begriff Grundstück

    meint dort das Eigentum an der wirtschaftlichen Einheit, also das Wohnungseigentum, für das sie Erklärung erstellt wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi Charlie,
      vielen Dank für die schnelle Antwort - aber wo ist Zeile 51?
      GrundsteuerBW.jpg

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        #4
        vielen Dank für die schnelle Antwort - aber wo ist Zeile 51?

        Unter Eigentümer(innen) / Beteiligte 1. Eintrag ganz am Ende nach der Persönlichen Steuernummer und der ID
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          YES !
          Super, vielen Dank!

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