Ein Hallo ins Forum.
Bin bei der Grundsteuererklärung an meine Grenzen gekommen und benötige Rat.
Situation:
Ich habe ein bebautes Wohngrundstück.
Später habe ich vom Nachbarn einen Streifen ca. 1x 60m, direkt angrenzend, dazugekauft.
Hierzu habe ich nun eine einzelne Aufforderung zur Grundsteuererklärung bekommen. Diese weist 3 einzelne Flurstücke auf.
- Mein Wohngrundstück. Furstück 120/1, Wertzone: Baureifes Land
- 15 Meter vom dazugekauften schmalen Streifen, Flurstück 118/1, 12 m2, Wertzone: Baureifes Land
- Die restlichen 45 Meter Flurstück 119/1, 45 qm mit 4 Wertzonen: Steuerl. Bodenwert Außenbereich, Land- Forstwirtschaft: Gründland, Acker und Holzung
Im Grundformular kann ich zwar alle drei Flurstücke eintragen. In der Anlage Grundstück (GW2) kann ich unter " 4 - Angaben zum Grund und Boden"
aber insgesamt nur max. zwei Flächen eintragen.
Fragen:
1. Wie kann ich nun damit umgehen?
Also muss ich für jedes Flurstück eine eigene Erklärung abgeben und bekommen womöglich später auch drei Bescheide hierfür?
Oder kann ich wegen gleicher Wertzone die qm-Fläche für 120/1 und 118/1 zusammengerechnet als eine Fläche angeben. Und was gebe ich dann für die zweite Fläche an? Ich werde mir sicherlich den anzusetztenden Bodenrichtwert nicht aus den 3 verschiedenen Preise aussuchen können. LuF-Fläche wäre kein großer Unterschied (0,40 € bzw. 0,55 €) aber der Wert für den Außenbereich wird mit 16,-€ angegeben.
2. Sofern ich tatsächlich für das letztgenannte Flurstück nicht mitteln kann und drei Erklärungen abgeben muss, wie teile ich dann die Gesamtfläche von 45 qm auf die vier vorgegebenen Bodenrichtwerte auf? Ich würde die Fläche einfach durch vier teilen. Aber ist das wirklich so vorgesehen?
Ich würde mich echt freuen wenn mir jemand hier im Forum helfen kann.
Mit besten Grüßen
aus der Eifel
Lara
Bin bei der Grundsteuererklärung an meine Grenzen gekommen und benötige Rat.
Situation:
Ich habe ein bebautes Wohngrundstück.
Später habe ich vom Nachbarn einen Streifen ca. 1x 60m, direkt angrenzend, dazugekauft.
Hierzu habe ich nun eine einzelne Aufforderung zur Grundsteuererklärung bekommen. Diese weist 3 einzelne Flurstücke auf.
- Mein Wohngrundstück. Furstück 120/1, Wertzone: Baureifes Land
- 15 Meter vom dazugekauften schmalen Streifen, Flurstück 118/1, 12 m2, Wertzone: Baureifes Land
- Die restlichen 45 Meter Flurstück 119/1, 45 qm mit 4 Wertzonen: Steuerl. Bodenwert Außenbereich, Land- Forstwirtschaft: Gründland, Acker und Holzung
Im Grundformular kann ich zwar alle drei Flurstücke eintragen. In der Anlage Grundstück (GW2) kann ich unter " 4 - Angaben zum Grund und Boden"
aber insgesamt nur max. zwei Flächen eintragen.
Fragen:
1. Wie kann ich nun damit umgehen?
Also muss ich für jedes Flurstück eine eigene Erklärung abgeben und bekommen womöglich später auch drei Bescheide hierfür?
Oder kann ich wegen gleicher Wertzone die qm-Fläche für 120/1 und 118/1 zusammengerechnet als eine Fläche angeben. Und was gebe ich dann für die zweite Fläche an? Ich werde mir sicherlich den anzusetztenden Bodenrichtwert nicht aus den 3 verschiedenen Preise aussuchen können. LuF-Fläche wäre kein großer Unterschied (0,40 € bzw. 0,55 €) aber der Wert für den Außenbereich wird mit 16,-€ angegeben.
2. Sofern ich tatsächlich für das letztgenannte Flurstück nicht mitteln kann und drei Erklärungen abgeben muss, wie teile ich dann die Gesamtfläche von 45 qm auf die vier vorgegebenen Bodenrichtwerte auf? Ich würde die Fläche einfach durch vier teilen. Aber ist das wirklich so vorgesehen?
Ich würde mich echt freuen wenn mir jemand hier im Forum helfen kann.
Mit besten Grüßen
aus der Eifel
Lara
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