Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zähler /Nenner unter Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft 51

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zähler /Nenner unter Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft 51

    Auf mein Katasternachweissteht:
    Germarkung Pankow, Flur 128 (43222)
    Flurstück 190 = 659m²
    Grundbuchblatt 6249N
    was ist davon der Zähler und Nenner .
    Oder ist was anders gemeint.

    Sorry für meine Unwissenheit.

    #2
    Zähler ist 190 (Flurst.-Nr.) Nenner gibts nicht, also kein Eintrag..

    Kommentar


      #3
      Wenn nach Zähler und Nenner unter Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Zeile 51 des Hauptvordrucks

      gefragt wird, dann geht es ja wohl nicht um die Flurstücksnummer. Als Alleineigentümer schreibt man da 1 und 1 rein, bei Ehegatten als

      Miteigentümer ist in der Regel jeweils 1 und 2 zutreffend.



      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke Charlie24

        Kommentar


          #5
          Sorry, und gleich noch ne Frage hinterher.

          Gemarkung beziehungsweise Flurstück
          11
          Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner
          Dort auch wie :

          bei Ehegatten als
          Miteigentümer ist in der Regel jeweils 1 und 2 zutreffend.





          Kommentar


            #6
            Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner
            Bei einem Einfamilienhaus wäre 1 und 1 zutreffend. Das gesamte Flurstück gehört zur wirtschaftlichen Einheit.

            Bei Wohnungseigentum ist es immer nur ein Anteil am Flurstück.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Wenn ich dich nicht hätte Charlie24, wäre ich echt aufgeschmissen.
              Dafür bekommst du von mir heute 3 Bienchen.

              Kommentar

              Lädt...
              X