Zähler /Nenner unter Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft 51

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  • bobber112
    Benutzer
    • 22.07.2020
    • 93

    #1

    Zähler /Nenner unter Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft 51

    Auf mein Katasternachweissteht:
    Germarkung Pankow, Flur 128 (43222)
    Flurstück 190 = 659m²
    Grundbuchblatt 6249N
    was ist davon der Zähler und Nenner .
    Oder ist was anders gemeint.

    Sorry für meine Unwissenheit.
  • Laie123
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2015
    • 263

    #2
    Zähler ist 190 (Flurst.-Nr.) Nenner gibts nicht, also kein Eintrag..

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45931

      #3
      Wenn nach Zähler und Nenner unter Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Zeile 51 des Hauptvordrucks

      gefragt wird, dann geht es ja wohl nicht um die Flurstücksnummer. Als Alleineigentümer schreibt man da 1 und 1 rein, bei Ehegatten als

      Miteigentümer ist in der Regel jeweils 1 und 2 zutreffend.



      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • bobber112
        Benutzer
        • 22.07.2020
        • 93

        #4
        Danke Charlie24

        Kommentar

        • bobber112
          Benutzer
          • 22.07.2020
          • 93

          #5
          Sorry, und gleich noch ne Frage hinterher.

          Gemarkung beziehungsweise Flurstück
          11
          Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner
          Dort auch wie :

          bei Ehegatten als
          Miteigentümer ist in der Regel jeweils 1 und 2 zutreffend.





          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45931

            #6
            Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner
            Bei einem Einfamilienhaus wäre 1 und 1 zutreffend. Das gesamte Flurstück gehört zur wirtschaftlichen Einheit.

            Bei Wohnungseigentum ist es immer nur ein Anteil am Flurstück.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • bobber112
              Benutzer
              • 22.07.2020
              • 93

              #7
              Wenn ich dich nicht hätte Charlie24, wäre ich echt aufgeschmissen.
              Dafür bekommst du von mir heute 3 Bienchen.

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