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Grundsteuer. Hilfe!!! Land- und Forstwirtschaft

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    Grundsteuer. Hilfe!!! Land- und Forstwirtschaft

    Hallo

    Hab bei meiner Grundstücksteuer alles eingegeben und nach der Prüfung kommt folgender Fehler.
    Es wurde eine Anlage Land- und Forstwirtschaft erklärt. Gemäß der Angaben zur Art der wirtschaftlichen Einheit auf dem Hauptvordruck handelt es sich aber um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) und nicht um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.


    Darunter steht 1 - Angaben zur Festellung

    Was mach ich falsch???

    Bin schon total am
    verzweifeln.

    #2
    Wenn die Anlage Land- und Forstwirtschaft beigefügt und ausgefüllt wird, muss im Hauptvordruck bei Art der wirtschaftlichen Einheit

    natürlich auch Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ausgewählt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Erstmal Danke.

      Aber wir haben 2 Grundstücke, eins wo ein Haus drauf steht und dann noch mal ein Wald.
      Muss man das separat machen?

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        #4
        Aber wir haben 2 Grundstücke, eins wo ein Haus drauf steht und dann noch mal ein Wald.
        Muss man das separat machen?
        Natürlich muss man das separat machen, es sind zwei Erklärungen erforderlich. Es gibt ja auch zwei Aktenzeichen bzw. sollte

        es die geben. Das Haus muss als bebautes Grundstück beim Grundvermögen erklärt werden, der Wald als Land- und Forstwirtschaft.

        So habe ich das bei mir auch machen müssen. Mir hat aber das Finanzamt auch 2 Aktenzeichen mitgeteilt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hab noch mal nachgeschaut und im Brief vom Finanzamt nur ein Aktenzeichen und ein Grundstück drin.
          Also hab ich nur für das die Gundsteuererklärung gemacht. Da hat alles geklappt. Die werden sich schon melden wenn die was für den Wald brauchen. (-:
          Aber Danke für deine Hilfe.

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            #6
            Die werden sich schon melden wenn die was für den Wald brauchen. (-
            Wenn bisher Grundsteuer A für den Wald bezahlt werden muss, gibt es auch einen Einheitswertbescheid dafür, auf dem

            das Aktenzeichen steht. Wenn bisher keine Grundsteuer A anfällt, dann ist die Waldfläche einfach zu klein.

            Melden werden die sich vermutlich nicht. Es wurde ja durch Allgemeinverfügung öffentlich zur Abgabe der

            Grundsteuererklärungen bis 31.10.2022 aufgefordert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich habe 2 Waldgrundstücke, hierfür musste ich noch nie Grundsteuer bezahlen.
              Habe trotzdem ein Schreiben für die Grundsteuererklärung bekommen.
              Muss ich diese machen!?
              Und wenn ja, beide in einem Formular?
              Oder nacheinander/einzeln und einzeln versenden?

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                #8
                Muss ich diese machen!?
                Und wenn ja, beide in einem Formular?
                Ja und ja. Es kann aber durchaus sein, dass du auch künftig keine Grundsteuer bezahlen musst.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  sandy-30 Da die Waldgrundstücke ein Aktenzeichen haben, musst du natürlich dafür eine Grundsteuererklärung für land- und forstwirtschaftlichen Betrieb abgeben.

                  Im alten Bewertungsrecht wurde der Einheitswert auf 100 DM abgerundet. Unter 100 DM ist daher nichts angefallen. Im neuen Recht gibt es das nicht mehr.

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                    #10
                    Unter 100 DM ist daher nichts angefallen. Im neuen Recht gibt es das nicht mehr.
                    DM zwar nicht mehr, Euro nach wie vor ! § 230 BewG: Die ermittelten Grundsteuerwerte werden auf volle 100 Euro nach unten abgerundet.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Das ist richtig, war nur etwas irritiert, da die §§ für die L+F-Bewertung 232 bis 242 BewG sind. Aber der §230 BewG gilt für alle Grundsteuerwerte, Grundvermögen und L+F-Vermögen nach Bundesrecht.
                      Für die Grundsteuermesszahlen, die nach Landesrecht mit Flächenmodell (z. B. Bayern, Hamburg) für Grundvermögen ermittelt werden gilt das nicht.

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