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Formulareingabe gemischt genutztes Grundstück (Grundsteuer NRW)

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    Formulareingabe gemischt genutztes Grundstück (Grundsteuer NRW)

    Hallo, ich habe ein gemischt genutztes Grundstück:
    1227m² Gesamtgröße, darauf ein Wohnhaus mit Mietwohnungen und mehrere zusammenhängende Betriebsräumen.
    Wohnfläche 270m², Betriebsräume 570m², Büro des Betriebes im Wohnhaus 55m².
    Hierzu restliche Fläche als Zufahrt zu den Betriebsräumen.
    Die WOHNflächen habe ich eingegeben, komme jedoch beim Rest nicht weiter.

    #2
    Die WOHNflächen habe ich eingegeben, komme jedoch beim Rest nicht weiter.
    Das Grundstück muss meines Erachtens komplett zum Sachwert erklärt werden, da sind Bruttogrundflächen anzugeben.

    Mischen zwischen Ertragswert und Sachwert sieht das Gesetz nicht vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      vielen Dank für die Antwort, Charlie24!

      dann würde das ja heißen, dass ich meinen Vorgang komplett löschen und eine Neueingabe vornehmen muss?

      An welchem Formularpunkt komme ich zum Sachwertverfahren?

      VG

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        #4
        An welchem Formularpunkt komme ich zum Sachwertverfahren?
        Das ist in der Anlage Grundstück die Seite 6. Man muss nur die Seite 5 leer machen, sonst muss man nichts löschen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          vielen Dank!
          DAS war die Lösung.
          Jetzt hat es wunderbar funktioniert

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            #6
            Guten Morgen Unick und Charlie24, ich stehe vor ungefähr dem gleichen Problem. Das die Nichtwohngrundstücke mit dem Sachwertverfahren bewertet werden, habe ich selber herausgefunden. Aber ich weiß nicht was ich dann unter dem Punkt 21 "(Lageplan-)Nummer" eingeben soll. Ich finde im Lageplan keine Nummer die ich angeben könnte. Unser Haus ist ein zusammenhängendes Gebäude, wo im Erdgeschoss Büroräume sind, und in den oberen Etagen Wohnungen. Gebe ich dann unter dem Punkt 21 gar nichts an? Muss man hier nur etwas angeben wenn man auf dem Lageplan mehrere separate Gebäude auf einem Grundstück hat?

            Und kann ich die Bruttogrundfläche dann für das gesamte Haus angeben? Oder muss ich Aufteilungen in Wohnräume und Büroräume machen? Oder sogar die Etagen einzeln angeben?

            Besten Dank vorab für die Hilfe!

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              #7
              Man vergibt eine laufende Nummer beginnend mit 1.

              Und kann ich die Bruttogrundfläche dann für das gesamte Haus angeben? Oder muss ich Aufteilungen in Wohnräume und Büroräume machen? Oder sogar die Etagen einzeln angeben?
              Das ist erfahrungsgemäß schwierig zu rechnen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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