Hallo, ich weiß nicht wo ich den Rentenbeginn eintragen muss. Ich habe mal gelesen das man bei einer Erwerbsminderungsrente den Beginn nicht bei Nummer 6 einträgt. Es geht da wohl um Steuerliche Vorteile oder es wird anders gerechnet. Meine Erwerbsunähigkeitsrente wird bis zu Altersrente gezahlt. Was hat das mit Punkt 7 auf sich das verstehe ich nicht? Wo schreibe ich jetzt den Begin rein?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Erwerbsminderungsrente
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Zeile 6 der Anlage R passt doch. Sobald du dann Altersrente erhältst, wird die Erwerbsminderungsrente als vorhergehende Rente erfasst.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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