Erwerbsminderungsrente

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  • pati1203
    Neuer Benutzer
    • 29.08.2022
    • 2

    #1

    Erwerbsminderungsrente

    Hallo, ich weiß nicht wo ich den Rentenbeginn eintragen muss. Ich habe mal gelesen das man bei einer Erwerbsminderungsrente den Beginn nicht bei Nummer 6 einträgt. Es geht da wohl um Steuerliche Vorteile oder es wird anders gerechnet. Meine Erwerbsunähigkeitsrente wird bis zu Altersrente gezahlt. Was hat das mit Punkt 7 auf sich das verstehe ich nicht? Wo schreibe ich jetzt den Begin rein?
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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45963

    #2
    Zeile 6 der Anlage R passt doch. Sobald du dann Altersrente erhältst, wird die Erwerbsminderungsrente als vorhergehende Rente erfasst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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