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Grundsteuer Geschäft und Wohnraum in einem Haus

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    Grundsteuer Geschäft und Wohnraum in einem Haus

    Guten Morgen,

    brauche doch noch mal Hilfe, aber für einen Nachbarn....

    Er hat ein kleines Geschäft in dem Haus welches er auch bewohnt.
    Anteil Wohnen 75 % Geschäft 25 %
    somit kann er bei 1. Angaben zum Grundstück, bei 6, abhaken dass das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, oder ?

    Nachtrag er hat für jeden Teil ein eigenes Aktenzeichen. Aber beim Aktenzeichen für den Geschäftsteil muss ja auch die Gesamtgröße des Hauses angegeben werden, in dieser sind dann klar mehr Wohnanteile.
    Dann bezieht sich die Frage nicht nach den reinen Geschäftsquadratmetern sondern dem Gesamten....so versteh ich es zumindest

    Danke und allen einen schönen Tag
    Zuletzt geändert von Yvette; 30.08.2022, 09:50.

    #2
    Nachtrag er hat für jeden Teil ein eigenes Aktenzeichen
    Das ist dem bisherigen System geschuldet. Das Bundesland ist Baden-Württemberg oder ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das ist dem bisherigen System geschuldet. Das Bundesland ist Baden-Württemberg oder ?
      Ja BW , tut mir leid habe es vergessen zu schreiben ...

      Kommentar


        #4
        Nach meinem Verständnis des Grundsteuergesetzes von Baden-Württemberg entfällt die Aufspaltung in 2 wirtschaftliche Einheiten.

        Eine Möglichkeit wäre, nur eine Erklärung mit dem Aktenzeichen des Wohnhauses einzureichen und im Hauptvordruck unter

        Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung darauf hinzuweisen, dass der 25%-ige Geschäftsanteil bisher als eigene

        wirtschaftliche Einheit bewertet wurde. Diese Erklärung würde in jedem Fall personell bearbeitet, die bekommt also ein Mensch

        zu Gesicht. Die andere Möglichkeit, die ich sehe, ist, vorab mit dem Finanzamt abzuklären, wie die das gerne hätten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Nach meinem Verständnis des Grundsteuergesetzes von Baden-Württemberg entfällt die Aufspaltung in 2 wirtschaftliche Einheiten.

          Eine Möglichkeit wäre, nur eine Erklärung mit dem Aktenzeichen des Wohnhauses einzureichen und im Hauptvordruck unter

          Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung darauf hinzuweisen, dass der 25%-ige Geschäftsanteil bisher als eigene

          wirtschaftliche Einheit bewertet wurde. Diese Erklärung würde in jedem Fall personell bearbeitet, die bekommt also ein Mensch

          zu Gesicht. Die andere Möglichkeit, die ich sehe, ist, vorab mit dem Finanzamt abzuklären, wie die das gerne hätten.
          Dankeschön und eine schöne Woche

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Nach meinem Verständnis des Grundsteuergesetzes von Baden-Württemberg entfällt die Aufspaltung in 2 wirtschaftliche Einheiten.

            Eine Möglichkeit wäre, nur eine Erklärung mit dem Aktenzeichen des Wohnhauses einzureichen und im Hauptvordruck unter

            Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung darauf hinzuweisen, dass der 25%-ige Geschäftsanteil bisher als eigene

            wirtschaftliche Einheit bewertet wurde. Diese Erklärung würde in jedem Fall personell bearbeitet, die bekommt also ein Mensch

            zu Gesicht. Die andere Möglichkeit, die ich sehe, ist, vorab mit dem Finanzamt abzuklären, wie die das gerne hätten.
            Hallo Charlie24,

            ich habe nun zur Sicherheit beim Finanzamt angerufen und die Dame am Telefon sagte dass die "neue Grundsteuer" nicht mehr in Geschäft und Privat unterscheidet, sondern nur noch nach Fläche berechnet wird.

            Liebe Grüße
            Yvette

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              #7
              ... dass die "neue Grundsteuer" nicht mehr in Geschäft und Privat unterscheidet, sondern nur noch nach Fläche berechnet wird.
              Das deckt sich ja mit meiner Rechtsauffassung ! Nachdem es aber bisher 2 Aktenzeichen gibt und der Computer des Finanzamts 2 Erklärungen

              erwartet, muss man ja dafür sorgen, dass das zweite Aktenzeichen für die jetzige Hauptfeststellung stillgelegt wird, sonst schickt der Computer

              irgendwann eine Erinnerung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das deckt sich ja mit meiner Rechtsauffassung ! Nachdem es aber bisher 2 Aktenzeichen gibt und der Computer des Finanzamts 2 Erklärungen

                erwartet, muss man ja dafür sorgen, dass das zweite Aktenzeichen für die jetzige Hauptfeststellung stillgelegt wird, sonst schickt der Computer

                irgendwann eine Erinnerung.
                Sie sagte er bekommt zwei Grundsteuerrechnungen.... eine für die Fläche des Wohnbereichs und eine für die Fläche des Geschäftes . Warum nicht einfach eine für das gesamte Gebäude gemacht wird konnte sie nicht sagen.

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                  #9
                  ... eine für die Fläche des Wohnbereichs und eine für die Fläche des Geschäftes . Warum nicht einfach eine für das gesamte Gebäude gemacht wird konnte sie nicht sagen
                  Dann decken sich die Rechtsauffassungen nicht. Zu den Gebäuden wird doch in BaWü überhaupt nichts abgefragt, nur,

                  ob die Wohnnutzung überwiegt. Auf den Grundsteuerseiten des Landes findet man folgende Erklärung, die nicht dafür spricht,

                  dass so ein gemischt genutztes Grundstück künftig noch in 2 Teile zerlegt wird:

                  Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen:
                  die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert (bislang Einheitswert).
                  Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.

                  Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.

                  Die reine Bodenwertsteuer wird zudem auf der Ebene der Steuermesszahl modifiziert: Für Grundstücke, die überwiegend Wohnzwecken dienen, wird die
                  Steuermesszahl in Höhe von 30 Prozent verringert. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau und Kulturdenkmäler.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Dann decken sich die Rechtsauffassungen nicht. Zu den Gebäuden wird doch in BaWü überhaupt nichts abgefragt, nur,

                    ob die Wohnnutzung überwiegt. Auf den Grundsteuerseiten des Landes findet man folgende Erklärung, die nicht dafür spricht,

                    dass so ein gemischt genutztes Grundstück künftig noch in 2 Teile zerlegt wird:

                    Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen:
                    die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert (bislang Einheitswert).
                    Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.

                    Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.

                    Die reine Bodenwertsteuer wird zudem auf der Ebene der Steuermesszahl modifiziert: Für Grundstücke, die überwiegend Wohnzwecken dienen, wird die
                    Steuermesszahl in Höhe von 30 Prozent verringert. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau und Kulturdenkmäler.
                    Sie sagte es steht auf der einen Rechnung dann Teileigentum 1 und auf der anderen Teileigentum 2 ...

                    So steht es auch bei der Lagebezeichnung auf den Schreiben mit den Aktenzeichen

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                      #11
                      Sie sagte es steht auf der einen Rechnung dann Teileigentum 1 und auf der anderen Teileigentum 2 ...
                      Aber wie dein Nachbar die Fläche aufteilen soll, hat sie nicht verraten ? Wenn es rechtlich tatsächlich Teil- und Wohnungseigentum ist,

                      dann gibt es eine Teilungserklärung. Davon war aber bisher nicht die Rede.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Aber wie dein Nachbar die Fläche aufteilen soll, hat sie nicht verraten ? Wenn es rechtlich tatsächlich Teil- und Wohnungseigentum ist,

                        dann gibt es eine Teilungserklärung. Davon war aber bisher nicht die Rede.
                        Der eine Teil ist sein Wohnraum,der andere sein Geschäft .
                        Ein Aktenzeichen war für das Geschäft mit 25/100 und eines für den Wohnraum mit 75/100 .
                        Das mit den 25/100 und 75/100 steht in den jeweiligen Grundbuchauszügen, so hat er es übernommen .

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                          #13
                          Das mit den 25/100 und 75/100 steht in den jeweiligen Grundbuchauszügen, so hat er es übernommen .
                          Dann ist es auch rechtlich Teil- und Wohnungseigentum, dann profitiert der Nachbar im Ergebnis nicht von der überwiegenden Wohnnutzung

                          des gesamten Flurstücks. Bei den 25/100 darf er das ja nicht ankreuzen. Die Aufspaltung in Wohnungs- und Teileigentum war ja

                          seine eigene Entscheidung. Da haben wir jetzt etwas aneinander vorbeigeschrieben.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Dann ist es auch rechtlich Teil- und Wohnungseigentum, dann profitiert der Nachbar im Ergebnis nicht von der überwiegenden Wohnnutzung

                            des gesamten Flurstücks. Bei den 25/100 darf er das ja nicht ankreuzen. Die Aufspaltung in Wohnungs- und Teileigentum war ja

                            seine eigene Entscheidung. Da haben wir jetzt etwas aneinander vorbeigeschrieben.
                            Sie sagte auf meine Frage ob er das ankreuzen kann, weil die 25/100 ja reines Geschäft sind , "ja , denn es wird nicht mehr unterschieden ob Geschäft oder Privat , es werden nur die Flächen berechnet"
                            Sie hat sich die Flurstücksnummer geben lassen und gefragt was in jedem Schreiben mit dem Aktenzeichen dabei steht bei der Lagebeschreibung und seinen Namen plus Steuernummer und hat geschaut und dann zurück gerufen und mir das gesagt .
                            (Habe bei ihm telefoniert falls sie ihn fragen möchte ob sie mir überhaupt Auskunft geben kann, er kann zu den Geschäftszeiten des Amtes nicht anrufen, darum habe ich es gemacht)

                            Die Aufspaltung war bestimmt schon bei seinem Vater dem das Geschäft (ganzes Haus ) früher gehörte.
                            Ich finde das alles sehr verwirrend

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                              #15
                              Ich finde das alles sehr verwirrend
                              Das ist es natürlich auch. Aber wenn ein Flurstück rechtlich im Grundbuch in Wohnungs- und Teileigentum aufgespalten ist, dann

                              gelten die auch in Baden-Württemberg normalerweise als 2 Einheiten. Und wenn die eine Einheit für sich betrachtet zu 100% geschäftlich

                              genutzt wird, kann man doch nicht behaupten, bei dieser Einheit würde die Wohnnutzung überwiegen. Ob man das in BW bewertungsrechtlich

                              zu einer Einheit zusammenführen kann, bei der die Wohnnutzung überwiegt, das müsste man eben klären. Das kann man ja über Ergänzende

                              Angaben in beiden Erklärungen beantragen, dann sieht man schon, ob das Finanzamt mitspielt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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