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Grundsteuer, Miteigentumsanteil - Eingabefeld Zähler/Nenner

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    Grundsteuer, Miteigentumsanteil - Eingabefeld Zähler/Nenner

    Liebe Grundsteuer und Elster-Experten,

    ich besitze mehrere Eigentumswohnungen in einem großen Wohnkomplex in Hannover.

    Die erste Wohnung habe ich in Elster eingepflegt. Allerdings ist folgendes Problem bei der Eingabe des Miteigentumsanteils aufgetreten:

    Der korrekte Anteil lautet hier gemäß Teilungserklärung 1597/10.000.000 (10 Mio). Nur lässt sich leider der Wert des Nenners in Elster nicht eingeben, da im Eingabefeld lediglich Platz für sieben Ziffern ist. Somit ist nun die letzte "0" nicht erfasst worden.

    Nach Rücksprache mit unserer Immobilienverwaltung wurde mir mitgeteilt, dass sich bereits mehrere Eigentümer mit dem gleichen Problem bei ihnen gemeldet hätten, sie jedoch auch keinen Lösungsvorschlag anbieten können.

    Auch vom Finanzamt Hannover gibt es bisher ebenfalls keine Antwort hierzu. Daher bitte ich Sie um eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise, da ich noch alles restlichen Wohnungen eingeben muss.

    Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

    Zora

    #2
    Der Zähler darf Nachkommastellen haben.
    1,597/10.000 geht also genau so wie 159,7/1.000.000

    Manchmal kann die Lösung so einfach sein.

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      #3
      dass sich bereits mehrere Eigentümer mit dem gleichen Problem bei ihnen gemeldet hätten, sie jedoch auch keinen Lösungsvorschlag anbieten können.
      Aber das ist doch wirklich einfach. Man schreibt beim Zähler 159,7 und beim Nenner 1000000 (1 Mio)

      Da war ich jetzt dank Mittagessen doch zu langsam !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Wenn das erlaubt ist, dann mache ich das selbstverständlich so ;-)

        Vielen Dank Euch Beiden....

        Beste Grüße

        Zora

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          #5
          Wenn das erlaubt ist, dann mache ich das selbstverständlich so ;-)
          Wenn man die m², die auf den Anteil am Grund und Boden entfallen, selbst berechnen müsste,

          was in Niedersachsen nicht erforderlich ist, würde man feststellen, dass das Ergebnis bei

          jeder Variante von Zähler und Nenner immer identisch, also richtig ist. Nur darauf kommt es an.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Stimmt, da haben Sie recht! Die Idee war mir zwar auch gekommen, allerdings war ich zu unsicher ob man nicht 1 zu 1 eingeben muss.

            Man kann ja fast niemanden fragen. Deshalb bin ich wirklich froh, dass es dieses Forum gibt und Experten auf diesem Wege Auskunft geben. Alleine schon das Gefühl, Rat von Erfahrenen Nutzern zu bekommen, lässt einen nicht so ganz hilflos zurück.

            Nochmals herzlichen Dank

            Zora

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              #7
              Alleine schon das Gefühl, Rat von Erfahrenen Nutzern zu bekommen, lässt einen nicht so ganz hilflos zurück
              .
              So wirklich erfahren sind wir bei der Grundsteuer natürlich auch nicht. Wir kennen die Formulare dafür ja auch erst seit dem 1. Juli.

              Aber durch die Vielzahl der Fragen haben die (leider) wenigen Anwender, die zu dem Thema Antworten geben, in kurzer Zeit viel gelernt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo , ich habe einen Miteigenstumsanteil von 605/10.000 . Leider sagt er nur Fehler..habt ihr eine Idee?
                LG lisa

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                  #9
                  Ja, die von Dir angegebene Quadratmeterzahl ist nicht richtig.

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                    #10
                    Zitat von Lisa Papenhagen Beitrag anzeigen
                    Hallo , ich habe einen Miteigenstumsanteil von 605/10.000 . Leider sagt er nur Fehler..habt ihr eine Idee?
                    Ein Miteigentumsanteil von 605/10000 ist sicher kein Fehler, dessen Text wir noch nicht einmal kennen.
                    Eventuell würde hieraus der eigene Anteil an Grund und Boden falsch berechnet. Aber wir wissen ja noch nicht einmal, um welches Bundesland es geht, ob diese Berechnung dort überhaupt erforderlich ist.

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                      #11
                      Was meine 'Kollegen' meinten, liebe Lisa: wir brauchen schon ein paar mehr Informationen, damit wir helfen können.
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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