Hallo EkSt-Eingeweihte,
ich bin zufriedener MeinElster Benutzer. Damit mache ich seit Jahren meine Einkommensteuererklärung als Rentner und erkläre außerdem einen kleinen Gewinn oder (z. B. für 2021) Verlust aus selbständiger Buchautoren-Tätigkeit. Dafür muss ich tatsächlich nur eine einzige Zahl angeben. Wegen des geringen Volumens bin ich nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Seit einigen Monaten habe ich ein Balkonkraftwerk installiert und auch brav bei den Stadtwerken und dem Stammdatenverzeichnis angemeldet. Bei dem Formular der Stadtwerke habe ich auf Einspeisevergütung verzichtet, weil ich, ohne näheres zu wissen, einen größeren administrativen Umtrieb befürchtete.
Aber vielleicht ist der zusätzliche Aufwand bei der EkSt-Erklärung gar nicht so abschreckend. Ich habe mich erkundigt, dass ich meinen Vergütungsverzicht widerrufen kann und bitte um eine Quelle oder einen Link, wo ich nachlesen kann, wie die Balkonkraftwerk-Steuererklärung aussehen würde. Ist das wirklich ein so großer Aufwand? Die jährliche Vergütung würde ca. 20 € (kein Schreibfehler) betragen. Kann ich die Anlage, die ca. 1000 € gekostet hat, abschreiben? Werde ich mehrwertsteuerpflichtig? Ich habe in einem Beitrag hier gelesen: "Du musst eine Einnahmenüberschussrechnung EÜR erstellen und elektronisch übermitteln. Der Gewinn aus der EÜR ist dann in der Anlage G zu erklären." Das klingt einfach, aber der Teufel steckt ja doch meistens im Detail.
Mit freundlichen Grüßen
StuerisSciit
ich bin zufriedener MeinElster Benutzer. Damit mache ich seit Jahren meine Einkommensteuererklärung als Rentner und erkläre außerdem einen kleinen Gewinn oder (z. B. für 2021) Verlust aus selbständiger Buchautoren-Tätigkeit. Dafür muss ich tatsächlich nur eine einzige Zahl angeben. Wegen des geringen Volumens bin ich nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Seit einigen Monaten habe ich ein Balkonkraftwerk installiert und auch brav bei den Stadtwerken und dem Stammdatenverzeichnis angemeldet. Bei dem Formular der Stadtwerke habe ich auf Einspeisevergütung verzichtet, weil ich, ohne näheres zu wissen, einen größeren administrativen Umtrieb befürchtete.
Aber vielleicht ist der zusätzliche Aufwand bei der EkSt-Erklärung gar nicht so abschreckend. Ich habe mich erkundigt, dass ich meinen Vergütungsverzicht widerrufen kann und bitte um eine Quelle oder einen Link, wo ich nachlesen kann, wie die Balkonkraftwerk-Steuererklärung aussehen würde. Ist das wirklich ein so großer Aufwand? Die jährliche Vergütung würde ca. 20 € (kein Schreibfehler) betragen. Kann ich die Anlage, die ca. 1000 € gekostet hat, abschreiben? Werde ich mehrwertsteuerpflichtig? Ich habe in einem Beitrag hier gelesen: "Du musst eine Einnahmenüberschussrechnung EÜR erstellen und elektronisch übermitteln. Der Gewinn aus der EÜR ist dann in der Anlage G zu erklären." Das klingt einfach, aber der Teufel steckt ja doch meistens im Detail.
Mit freundlichen Grüßen
StuerisSciit
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