Ich habe in einem Fall "Mietwohngrundstück" als "Art des Grundstücks" angegeben. Das ist es auch, aber es enthält auch ein Ladengeschäft. Kann ich so etwas nachmelden oder muss ich neu einsteigen? Ist mir eigentlich peinlich, aber ... bin ich ein Experte? Nein ...
							
						
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				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Mietwohngrundstück falsche Wahl?
				
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 Wenn das Haus mindestens 3 Wohnungen hat und die Wohnungen mehr als 80% der gesamten Wohn- und Nutzfläche ausmachen,Das ist es auch, aber es enthält auch ein Ladengeschäft.
 
 wäre Mietwohngrundstück richtig, sonst nicht. Siehe § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
 
 Nachmelden kann man nur in Form einer erneuten Übermittlung einer korrigierten Grundsteuererklärung.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 


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