Ich habe in einem Fall "Mietwohngrundstück" als "Art des Grundstücks" angegeben. Das ist es auch, aber es enthält auch ein Ladengeschäft. Kann ich so etwas nachmelden oder muss ich neu einsteigen? Ist mir eigentlich peinlich, aber ... bin ich ein Experte? Nein ...
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Mietwohngrundstück falsche Wahl?
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Das ist es auch, aber es enthält auch ein Ladengeschäft.
wäre Mietwohngrundstück richtig, sonst nicht. Siehe § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
Nachmelden kann man nur in Form einer erneuten Übermittlung einer korrigierten Grundsteuererklärung.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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