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Grundsteuerangabe für zwei Flurstücke, eines Alleineigentum, eines geteilt

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    Grundsteuerangabe für zwei Flurstücke, eines Alleineigentum, eines geteilt

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem.
    Die Erklärung muss für zwei Fllurstücke erfolgen. Das erste ist Alleineigentum, das zweite geteilt, Im Formular GW1 habe ich daher zwei Flurstücke erfasst und beim zweiten auch die Zeile 11 mit dem Anteil befüllt.
    Bei allen darauf folgenden Schritten kann ich jedoch keine verschiedenen Angaben machen, z.B. hat das erste Grundstück als Eigentümer eine natürliche Person, das zweite jedoch zwei Personen. Da es nur ein Aktenzeichen für beide gibt, kann ich wohl auch kaum zwei getrennte Meldungen machen, oder?
    Vielen Dank für Inspiration

    LG

    #2
    z.B. hat das erste Grundstück als Eigentümer eine natürliche Person, das zweite jedoch zwei Personen
    Wenn es sich um Ehegatten handelt, kommt das vor. Du musst dann die Eigentumsanteile über die Zähler und Nenner

    bei den Beteiligten angeben. Oder meinst mit das "zweite geteilt" ganz etwas anderes ? Z. B. einen Weg, der zu 2 Objekten gehört ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Genau. Das erste ist ein "normales Grundstück mit Wohnhaus" und das zweite ein geteilter Zugangsweg.

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        #4
        und das zweite ein geteilter Zugangsweg.
        Dass nur die Hälfte dir zuzurechnen ist, hast du ja in Zeile 11 von GW1 über Zähler 1 und Nenner 2 bereits erklärt.

        Die Angaben zu den Eigentumsverhältnissen beziehen sich nur auf deine wirtschaftliche Einheit. Der Nachbar

        kommt in deiner Erklärung nicht vor. Du bist Alleineigentümer deines Grundstücks im bewertungsrechtlichen Sinn.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Danke für deine schnelle Antwort und Hilfe.
          Das heißt also, ich gebe nur in GW1 das Zugangsgrundstück an und alles weitere bezieht sich nur auf das Alleingrundstück?
          So viele Angaben muss man gar nicht machen, hab mir das viel schlimmer vorgestellt, bei so viel Drama in den Medien....

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            #6
            Das heißt also, ich gebe nur in GW1 das Zugangsgrundstück an und alles weitere bezieht sich nur auf das Alleingrundstück?
            In GW1 erfasst du beide Flurstücke. Das Hausflurstück gehört vollständig zur wirtschaftlichen Einheit, Zähler und Nenner also jeweils 1,

            der Weg nur zur Hälfte. Für GW2 musst du die m²-Anteile selbst berechnen. Bei gleichem Bodenrichtwert erfolgt nur ein ein Eintrag.

            Hier ein Beispiel:

            Haus_mit_Wegeanteil.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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