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Angaben zur Feststellung/Art der wirtschaftlichen Einheit - Grundsteuererklärung

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    Angaben zur Feststellung/Art der wirtschaftlichen Einheit - Grundsteuererklärung

    Fragen zur Grundsteuerreform:
    Ich sitze bei der Grundsteuerklärung für andere Bundesländer (hier RP) und komme nicht mehr weiter:

    Komplett bearbeitet habe ich:
    • Hauptvordruck (GW1)
    • Anlage Grundstück (GW2)
    • Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3)
    Die Fehlerprüfung meldet gefundene Fehler und Konflikte, bei

    Angaben zur Feststellung/Art der wirtschaftlichen Einheit, bei


    Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
    Fehlermeldung:

    Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken des Grundvermögens sind auf dem Hauptvordruck für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht zulässig. Land- und Forstwirte müssen die Angaben zu Flurstücken auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft vornehmen.

    ▬ Bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
    Fehlermeldung:

    Es wurde eine Anlage Land- und Forstwirtschaft erklärt. Gemäß den Angaben zur Art der wirtschaftlichen Einheit auf dem Hauptvordruck handelt es sich aber um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) und nicht um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.

    Also beide Angaben melden jeweils alternativ einen Fehler und die Erklärung ist nicht abgabefähig.
    Wer weiß wo der Hund begraben liegt? Danke für die Nachhilfe!

    ImArgen

    #2
    Du kannst in einer Erklärung nur Grundvermögen oder luf machen. Also entweder 2 Erklärungen oder eine Vermögensart ist unzutreffend.

    Kommentar


      #3
      Du hast sicherlich nur ein Grundstück mit Wohnhaus und mit angrenzenter landwirtschaftlichen Fläche, also so, wie es früher bei Bauernhäuser üblich war, richtig? Wenn dem so ist, dann musst du nun Wohngrundstück und ldw. Flächen getrennt erklärt werden und dazu musst du dir - falls du noch keine hast - beim Finanzamt eine separate Steuernummer für das Wohngrundstück beantragen. Das dauert nach meuiner Erfahrung ca. 10 Tage. Wenn sie da ist, musst du für das Wohngrundstück GW1 und GW2 ausfüllen und abschicken sowie für die ldw. Fläche eine weitere Erklärung mit GW1 und GW3 ausfüllen und abschicken. Hoffentlich hilft das dir weiter.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar


        #4
        Danke Kloebi! Das war die simple Lösung.
        Aber das mußß einem ja gesagt werden; oder habe ich da was übersehen?
        ImArgen

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          #5
          Könnte sein.

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