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Grundsteuer Hamburg: Eigentumswohnung Angabe Anteil und Miteigentümer

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    Grundsteuer Hamburg: Eigentumswohnung Angabe Anteil und Miteigentümer

    Es geht um eine Eigentumswohnung in HH. Ich habe die Gesamtflächen angegeben und meinen Eigentumsanteil. Ich habe angegeben, dass es eine Bruchteilsgemeinschaft ist. Elster weist einen Fehler aus, da ich die Miteigentümer nicht angeben kann, mir fehlen Geburtstage, Anschriften und Steueridentifikationsnummern.
    Als Alleineigentümerin kann ich mich nicht ausweisen, da ich ja dann keine Eigentumsanteile eintragen kann. Gibt es da eine Lösung?
    Ich kann doch nicht ernsthaft alle Miteigentümer um Geburtstage und Steuer ID bitten und im Gegenzug auch meine Daten an alle verteilen ?
    Ich Danke für jeden Tipp und Hilfe

    #2
    Eine WEG ist keine Bruchteilsgemeinschaft.
    Du erklärst einen Anteil von sowas wie 450/10000 vom Gesamtgrundstück samt der dazu gehörenden Wohnung als Alleineigentümer.
    ​​​​​

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      #3
      Man erklärt nur das eigene Wohnungseigentum, das ist die wirtschaftliche Einheit nach dem Bewertungsgesetz
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Die „Erklärung zur Festsetzung des Grundsteuerwerts" ist in diesem Punkt einfach miserabel angelegt.
        Zuerst wird nach einem Flurstück gefragt, das bei einer WEG natürlich mehrere Eigentümer hat;
        danach wird an anderer Stelle nach einer Bruchteilsgemeinschaft gefragt und als Miteigentümer einer WEG ist man hier versucht die abgefragten Daten einzugeben, was natürlich nicht möglich und falsch ist, da die Definition einer Bruchteilsgemeinschaft wohl eine andere als im Kontext zu vermuten ist.
        Ich selbst habe bei der o.a. Konstellation in meiner Erklärung deshalb fälschlich einen Empfänger für die Bruchteilsgemeinschaft angegeben (Name "Grundstücksgemeinschaft", Adresse mit 2 Hausnummern - ich hoffe, da wird vom FA nichts hingeschickt )...

        greetz
        Zuletzt geändert von Rimpelstulz; 01.09.2022, 13:31.

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          #5
          Wenn die erste Übermittlung nicht schon Wochen zurückliegt, kannst du doch einfach eine korrigierte Erklärung übermitteln.

          In Hamburg scheint dein Wohnungseigentum aber nicht zu liegen, da werden nämlich die Eigentumsverhältnisse vor dem Flurstück abgefragt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Danke, Charlie24, für die schnelle Reaktion.
            Ich war auch schnell, meine Erklärung ging am 04.07. raus;
            ich bin Schleswig-Holsteiner, da ist die Reihenfolge zuerst Gemarkung/Flurstück und danach Eigentumsverhältnisse/Bruchteilsgemeinschaften etc. (da hatte ich - wie wohl Akku - "Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen" angegeben)...aber wenigstens schön, das nicht auch jedes FA eigene Formulare entwickelt hat
            Zuletzt geändert von Rimpelstulz; 01.09.2022, 14:03.

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              #7
              Ich war auch schnell, meine Erklärung ging am 04.07. raus;
              Da müsste man vor der Übermittlung einer korrigierten Fassung allerdings beim Finanzamt anrufen, man weiß ja nicht,

              wann in den einzelnen Bundesländern mit der Bearbeitung begonnen wurde bzw. wird. In Bayern stand in einer Info für

              die Gemeinden, dass mit der Bearbeitung am 1. Juli begonnen wird.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Nochmals Danke.
                Ich konnte eben mit meinem FA telefonieren;
                es könnte tatsächlich Probleme mit der fälschlich erklärten Grundstücksgemeinschaft geben, aber ich kann in S-H Stand heute einfach jetzt noch eine neue Erklärung via ELSTER einreichen (inkl. Datenübernahme) mit der korrekten Angabe Alleineigentümer...die alte gilt dann nicht mehr.

                Gut, dass ich zufällig den Artikel über Charlie24 zum ELSTERForum der WirtschaftsWoche gelesen und dort nachgeschaut habe...
                den Link zu dem Artikel würde ich hier gerne mit deinem Einverständnis einfügen

                greetz
                Zuletzt geändert von Rimpelstulz; 01.09.2022, 14:50.

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                  #9
                  aber ich kann in S-H Stand heute einfach jetzt noch eine neue Erklärung via ELSTER einreichen mit der korrekten Angabe Alleineigentümer...
                  Heißt für mich, dass in S-H die Bearbeitung noch überhaupt nicht angelaufen ist. Es ist gut möglich, dass das auch in Bayern so ist

                  und bei der Info an die Kommunen ein sehr optimistischer Zeitplan zugrundegelegt wurde. Die Info ist nämlich von Anfang März 2022.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Ja, ist für S-H inoffiziell bestätigt.

                    Kann ich den Link einfügen? Noch funktioniert er...

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                      #11
                      Kann ich den Link einfügen? Noch funktioniert er...
                      Ich weiß zwar nicht, um welchen Link es geht, aber Links, die keine Werbung enthalten, sind hier prinzipiell erlaubt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Also für alle Grundsteuer-Erklärungsgeschädigte, solche die es werden wollen und falls diese diesen Link hier finden:

                        „Völlig sinnlos“: Wer ist Charlie24, der Retter der Grundsteuer-Verzweifler? (msn.com)

                        Ist kaum Werbung vorhanden
                        falls der Link gelöscht werden muss: Es handelt sich um einen Artikel von Niklas Hoyer, WirtschaftsWoche online
                        Zuletzt geändert von Rimpelstulz; 01.09.2022, 15:19.

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