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Grundsteuer Niedersachsen Garage auf einem Garagenhof

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    Grundsteuer Niedersachsen Garage auf einem Garagenhof

    Hallo ihr Lieben,

    zählt in Niedersachsen ein Garagenhof als bebautes oder unbebautes Grundstück? Die Hilfe auf Elster ist für mich nicht wirklich eindeutig.

    Ihr Grundstück ist bebaut, wenn sich benutzbare Gebäude auf ihm befinden. Ein Gebäude wird als benutzbar angesehen, wenn es bezugsfertig ist und die Nutzung nach objektiven Gesichtspunkten zugemutet werden kann. Geringfügige Restarbeiten, wie z. B. Malerarbeiten, Verlegen des Bodenbelags, schließen die Bezugsfertigkeit nicht aus. Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden gelten als unbebaut. Ein Gebäude ist dem Verfall preisgegeben, wenn das Gebäude nicht mehr dauerhaft benutzt werden kann.

    Ich hänge an den Begriffen bebaut, benutzbar und bezugsfertig im Zusammenhang mit einer Garage auf einem Garagenhof.

    Dank für eure Hilfe
    Christian

    #2
    Eine Garage ist ein Bauwerk, also legt ein bebautes Grundstück vor. Wenn sie am 01.01.2022 bereits benutzbar war, muss ein

    bebautes Grundstück erklärt werden, bei Teileigentum auf die wirtschaftliche Einheit beschränkt. Falls die Garage einer Wohnnutzung

    zuordenbar ist, bisher aber getrennt bewertet wurde, sollte in der Erklärung für die Garage beantragt werden, sie der Wohnnutzung

    zuzuordnen, zu der sie gehört. Solche Anträge stellt man im Hauptvordruck unter Ergänzende Angaben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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