Hallo ihr Lieben,
zählt in Niedersachsen ein Garagenhof als bebautes oder unbebautes Grundstück? Die Hilfe auf Elster ist für mich nicht wirklich eindeutig.
Ihr Grundstück ist bebaut, wenn sich benutzbare Gebäude auf ihm befinden. Ein Gebäude wird als benutzbar angesehen, wenn es bezugsfertig ist und die Nutzung nach objektiven Gesichtspunkten zugemutet werden kann. Geringfügige Restarbeiten, wie z. B. Malerarbeiten, Verlegen des Bodenbelags, schließen die Bezugsfertigkeit nicht aus. Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden gelten als unbebaut. Ein Gebäude ist dem Verfall preisgegeben, wenn das Gebäude nicht mehr dauerhaft benutzt werden kann.
Ich hänge an den Begriffen bebaut, benutzbar und bezugsfertig im Zusammenhang mit einer Garage auf einem Garagenhof.
Dank für eure Hilfe
Christian
zählt in Niedersachsen ein Garagenhof als bebautes oder unbebautes Grundstück? Die Hilfe auf Elster ist für mich nicht wirklich eindeutig.
Ihr Grundstück ist bebaut, wenn sich benutzbare Gebäude auf ihm befinden. Ein Gebäude wird als benutzbar angesehen, wenn es bezugsfertig ist und die Nutzung nach objektiven Gesichtspunkten zugemutet werden kann. Geringfügige Restarbeiten, wie z. B. Malerarbeiten, Verlegen des Bodenbelags, schließen die Bezugsfertigkeit nicht aus. Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden gelten als unbebaut. Ein Gebäude ist dem Verfall preisgegeben, wenn das Gebäude nicht mehr dauerhaft benutzt werden kann.
Ich hänge an den Begriffen bebaut, benutzbar und bezugsfertig im Zusammenhang mit einer Garage auf einem Garagenhof.
Dank für eure Hilfe
Christian
Kommentar