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Grundsteuer BaWü - einige Fragen

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    Grundsteuer BaWü - einige Fragen

    Moin,
    ich sitze in Bremen und versuche mich gerade an der Grundsteuererklärung meiner Mutter, die in baden-Württemberg lebte und im Februar verstorben ist.
    Tatsächlich fand ich die Geschichte in Bremen einfacher, aber unser Häuschen ist auch einfach nur WOhnung und Garten - bei meiner Mutter ist ein Teil des Grundstücks laut Grundbuch als "Gartenland" ausgewiesen - ich nehme an, das kommt landwirtschaftlicher Fläche gleich? (liegt außerhalb der Bebauungsgrenze).

    Ich suche gerade nach dem Zähler (finde ich nicht im Grundbuch)

    Ich muß ja sagen, ich verstehe nicht, warum man diese Sache nciht anwenderfreundlicher - also verständlich für Otto-Normal-Bürger - gestaltet.

    #2
    ... bei meiner Mutter ist ein Teil des Grundstücks laut Grundbuch als "Gartenland" ausgewiesen - ich nehme an, das kommt landwirtschaftlicher Fläche gleich?
    Auch in Baden-Württemberg müssten die Bodenrichtwerte abrufbar sein. Wenn für Teilflächen eines Flurstücks andere Bodenrichtwerte

    ausgewiesen werden, muss man das Flurstück im Hauptvordruck Zeile 11 ganz unten über beiden Flächen schlüsseln und

    in Zeile 3 der Anlage Grundstück auf 2 Einträge aufteilen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke. Es ist wirklich kompliziert, aber dümmer wird man davon ja auch nicht.

      ich habe nun versucht, über Boris den Bodenrichtwert zu bekommen. Ich bin gespannt, ob das auf Anhieb gelingt
      Zuletzt geändert von Grohner; 31.08.2022, 14:24.

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        #4
        Weiß jemand, wie genau Boris ist?

        Es geht um ein recht großes Grundstück, das in zwei unterschiedlcihen Bodenrichtwertbereichen liegt.
        DIe Aufteilung in die beiden Stücke weichen bei Boris vom Grundbuch ab - um immerhin 500qm. Die Gesamtfläche stimmt aber.

        Stimmt nun das Grundbuch oder die Angaben auf Boris?

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          #5
          Stimmt nun das Grundbuch oder die Angaben auf Boris?
          Das Finanzamt wird die Angaben von BORIS verwenden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Dankeschön.

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              #7
              man fragt sich ja doch, warum man das macht, wenn es das Finnazamt dann nochmal macht

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                #8
                Ich bin gerade am Verzweifeln.

                Es geht um ein Grundstück (Gesamtflache 3542qm) mit 2 unterschiedlichen Bodenrichtwerten (1650 qm --> 240€, 1842qm --> 2,25€)

                Ich gebe die Gesamtfläche ein, ich gebe Zähler und Nenner ein wie im Hilfetext hinter dem Fragezeichen beschrieben, ich gebe in der Anlage die beiden Teile mit dem jeweiligen BRW ein - und bekomme die Fehlermeldung, die Angaben würden nicht üerbeinstimmen

                Gibt es dafür eine Lösung?

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                  #9
                  upps.

                  jetzt habe ich für Zähler und Nenner jeweils die gesamte Grundstücksfläche eingegeben und nu is alles gut?

                  Ich verstehe es nicht. Aber ich schicks jetzt dennoch ab.

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                    #10
                    Ich verstehe es nicht. Aber ich schicks jetzt dennoch ab.
                    Ich verstehe allerdings deinen letzten Beitrag auch nicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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