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Und noch eine Frage zur Grundsteuer Bayern

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    Und noch eine Frage zur Grundsteuer Bayern

    Hallo ins Forum.

    Ich hätte da mal zwei ganz doofe Fragen, die sich wahrscheinlich einfach beantworten lassen aber ich will nichts falsch machen.

    Folgende Problematik:

    Das Grundstück auf dem wir gebaut haben gehört zu 3/4 meinem Vater und zu jeweils 1/8 meinem Bruder und mir:

    Das Haus allerdings gehört mir alleine und es steht auf fremden Grund (zumindest war das bisher immer so angegeben da beim Hausbau meine Mutter noch lebte und das Grundstück nicht in Teilen vererbt war)

    Ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich bei:

    3 - Angaben zu Eigentümer/innen
    Eine Erbengemeinsschaft oder mich als alleinigen Eigentümer angeben muss, weil ich nicht weiß ob sich das jetzt auf das Grundstück oder auf das Haus bezieht.

    und ob ich WIRKLICH auf fremden Grund ein Haus habe, da mir das Grundstück ja zu 1/8 gehört

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

    Tom

    #2
    Gibt es denn mehr als 1 Haus auf dem Flurstück ? Wie viele Einheitswertbescheide gibt es bisher ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24 Ja es gibt nur ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück, dass wie gesagt nur auf mich "läuft"

      Einheitswertbescheid Anteil 1/1 Art - Einfamilienhaus auf fremden Grund und Boden


      Danke schon mal,

      Tom
      Zuletzt geändert von Einfach_nur_Tom; 31.08.2022, 16:26.

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        #4
        Einen Einheitswertbescheid habe ich nicht - da müsste ich mal meinen Vater fragen
        Ja mach das. Wenn es keine Verträge zum Bau des Hauses gibt, gehört ein Haus in der Regel den Eigentümern des Grundstücks,

        auf dem es gebaut wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Charlie24 Hab das oben korrigiert. Es gibt auch einen beglaubigten Vertrag zum Bau des Hauses. Soweit also alles gut. Nur das Grundstück ist erbbedingt geteilt

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            #6
            In Bayern bleiben ein Haus auf fremden Grund und Boden und das Grundstück jeweils eigene wirtschaftliche Einheiten. So habe ich mir das gemerkt

            und so steht das auch in der Hilfe:

            Gebäude auf fremdem Grund und Boden“ und „Grund und Boden mit fremdem Gebäude“ bilden jeweils eigene wirtschaftliche Einheiten.

            Bei dem Haus bist du Alleineigentümer. Bei dem Grundstück seid ihr bezüglich der Hälfte eine Erbengemeinschaft, dem Vater hat die

            andere Hälfte ja bereits gehört. Du musst in deiner Erklärung für das Haus auf Seite 9 der Anlage Grundstück die Zeile 38 ankreuzen,

            in der Erklärung für das Grundstück muss die Zeile 39 angekreuzt werden. Die Angaben zu den Namen und Adressen sind in den Zeilen

            darunter bis 45 zu machen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Charlie24 Ah - danke. Soweit hatte ich das also richtig bzw. auch bei meinem Vater richtig eingetragen. Aber nochmal zur Sicherheit... Unter Abschnitt 3 sind die Angaben zum Eigentumsverhältnis des Hauses verlangt, richtig?

              Sorry wenn ich so unbeholfen nachfrage aber ich habe mich mit sowas nie auseinandersetzen müssen.
              Zuletzt geändert von Einfach_nur_Tom; 31.08.2022, 17:43.

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                #8
                Unter Abschnitt 3 sind die Angaben zum Eigentumsverhältnis des Hauses verlangt, richtig?
                In deiner Erklärung: ja !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Charlie24 SUPER DANKE!!!! Du hast mir sehr weitergeholfen! Bin zwar kein Steuerprofi aber vielleicht kann ich mich mal in Sachen PC und/oder MAC erkenntlich zeigen ;-) ... Dann halt per PN

                  Einen schönen Abend noch,

                  Tom

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