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Kirchensteuer als Sonderausgabe, Fehlerhafte Summenberechnung

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    Kirchensteuer als Sonderausgabe, Fehlerhafte Summenberechnung

    Hallo zusammen,

    bei der Prüfung der Einkommenssteuererklärung erhalte ich folgenden Hinweis:

    Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge (Beträge bitte aufrunden).

    Ich habe in den Anlagen N die Angaben aus der elektronischen Lohsteuerkarte zur Kirchensteuer angegeben und die gleichen Beträge in der Anlage Sonderausgaben.
    Kirchensteuer ist auch auf die Kapitalerträge abgeführt worden.
    Trotzdem wird offensichtlich die Summe aus Zeile 4 falsch berechnet?

    #2
    Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge
    Hast du die Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge beantragt ? Wenn die positiv ausfällt, wären die einbehaltenen Kirchensteuern ebenfalls Sonderausgaben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Mal akribisch nachrechnen, was wie angegeben worden.
      Tipp
      Die Software verrechnet sich in der Regel nicht

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        #4
        Hallo zusamen,

        vielen Dank für die schnelle Reaktion! Ich hatte tatsächlich die Option Günstigerprüfung gewählt. Die entsprechenden Kirchensteuerbeträge aus KAP habe ich nun in die Anlage Sonderausgaben aufgenommen. Ebenfalls habe ich die Beträe nochmals überprüft, sie sind korrekt. Dennoch erhalte ich weiterhin die gleiche Meldung. Das Problem lag ganz woanders: Da mein Mann und ich verschiedenen Konfessionen angehören, muss ich in der Anlage N jeweils die jährliche Kirchensteuer des jeweiligen anderen Ehepartners eingeben. Wenn ich in der Anlage N nur die Kst. der jeweilichen Konfession eintrage, erhalte ich keine Menldung bei der Prüfung. Bei der Prüfung der Anlage Sonderausgaben wird bei konfessionsverschiedenen Ehen wohl die Kst. doppelt beachtet. Meiner Meinung nach ist das ein Fehler in der Software. Jetzt kann ich entweder die Kirchensteuer korrekt in Anlage N angeben und erhalte den Hinweis oder ich ignoriere ihn. Die Günstigerprüfung aus KAP hat übrigens keinen Einfluss auf die Meldung.

        Freundliche Grüße.

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          #5
          Die Günstigerprüfung aus KAP hat übrigens keinen Einfluss auf die Meldung.
          Wenn die Günstigerprüfung nicht positiv ausfällt, was man ja in der Steuerberechnung sieht, darf die einbehaltene Kirchensteuer

          zur Kapitalertragsteuer nicht als Sonderausgabe angesetzt werden. Die wird nämlich bereits beim Einbehalt der Kapitalertragsteuer

          durch die Banken berücksichtigt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zu den konfessionsverschiedenen Kirchensteuer
            In früheren Jahren gab es da keine Probleme
            oder war die Sachlage eine andere?

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              #7
              Hallo XaverWdg,

              die Sachlage bei konfessionsverschiedenen Ehepartnern hat sich nicht geändert. Die beschriebenen Probleme gab es früher schon mal bei der Offline-Version von Elster.

              @ Charlie24: Diese Feinheiten überlasse ich dem Finanzamt, das sollte eine finanzeigene Steuersoftware (oder ein fähiger Finanzbeamter) erkennen.

              Viele Grüße

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