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Grundsteuer - wie Garage erklären ?

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    Grundsteuer - wie Garage erklären ?

    Wie gehe ich vor:
    Grundsteuer NRW, Eigentum Garage mit eigenem Aktenzeichen

    Gebe ich das genau so ein wie die Eigentumswohnungen vorher?

    Danke und Gruss

    #2
    Gebe ich das genau so ein wie die Eigentumswohnungen vorher?
    Nicht ganz ! Es muss Teileigentum ausgewählt werden und bei der Garage müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden.

    Falls die Garage zu einer Eigentumswohnung gehört, also der Wohnnutzung zugeordnet werden kann, sollte in der Erklärung für die

    Garage die Zuordnung zum Wohnungseigentum beantragt werden. Der Antrag kann unter Ergänzende Angaben gestellt werden,

    das Aktenzeichen der Eigentumswohnung ist anzugeben. Dann gibt es künftig nur noch eine wirtschaftliche Einheit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nein, falsch verstanden, die Garage ist unabhängig von der Eigentumswohnung und hat ein separates Aktenzeichen! Das ist ist ja gerade das vertrackte...
      Es befinden sich auf einem Grundstück 10 Garagen, die alle nicht zu bestimmten Eigentumswohnungen gehören, sondern unabhängig sind und jede hat ihr eigenes Aktenzeichen.
      Gruss

      Kommentar


        #4
        .. und jede hat ihr eigenes Aktenzeichen.
        Das habe ich schon verstanden. Die Frage ist aber doch, ob die Garagen nicht zukünftig bestimmten Eigentumswohnungen zugeordnet

        könnten. Dann würde die bisherige gesonderte Bewertung wegfallen. Für die Zuordnung ist erforderlich, dass die Garagen den Eigentümern von

        ETW gehören. Es kommt nicht darauf an, ob sich eine Garage auf dem Grundstück der Eigentumswohnungsanlage oder auf einem Grundstück

        in der näheren Umgebung befindet. Eine gewisse räumliche Nähe muss natürlich gegeben sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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