Hier die Frage: Auf dem Privatgrundstück meiner Schwiegermutter steht ihr Wohnhaus und ein neu gebautes Geschäftsgebäude ihres Sohnes (Eigentümer des Gebäudes). Gilt das als gemischt genutztes Grundstück? Wenn man das Geschäftsgebäude bei sonstige Nutzfläche auf dem Wohngrundstück eingibt, Fehlermeldung. Wenn man das Geschäftsgebäude bei Nichtwohngrundstück zum Sachwert eingibt, Fehlermeldung. Ich komme nicht weiter!
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Grundsteuer Thüringen- Wohn-und Geschäftsgebäude auf einem Privatgrundstück
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Nach altem Recht liegen Ihnen 2 Einheitswertbescheide vor. Einmal Ihrer Schwiegermutter ein Bescheid für Grundstück und Wohnhaus. Und einmal ein Bescheid für Ihren Sohn als Geschäftsgrundstück ohne Grund und Boden. Nach neuem Recht wird das wohl so ähnlich sein, denn der Sohn als Eigentümer des Geschäftsgrundstück muss natürlich für seinen Teil Grundsteuer zahlen. Eine Vermischung beider Gebäude kann nicht stattfinden. Es bestehen also, wie es im Bewertungsgesetz steht, 2 wirtschaftliche Einheiten. Und für jede Einheit ist ein Einheitswert festzustellen.Zuletzt geändert von Laie123; 31.08.2022, 16:42.
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Nach neuem Recht wird das wohl so ähnlich sein, denn der Sohn als Eigentümer des Geschäftsgrundstück muss natürlich für seinen Teil Grundsteuer zahlen
Bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden bilden das Gebäude und der dazugehörende Grund und Boden eine wirtschaftliche Einheit.
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist in diesem Fall von der Eigentümerin beziehungsweise von dem Eigentümer des
Grund und Bodens unter Einbeziehung der (wirtschaftlichen) Eigentümerin beziehungsweise des (wirtschaftlichen) Eigentümers des Gebäudes
abzugeben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Man muss nicht alles verstehen. Nach § 244 BewG ist das künftig nur eine wirtschaftliche Einheit. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__244.html
Nach § 228 BewG ist der Eigentümer des Grund und Bodens erklärungspflichtig, der Gebäudeeigentümer muss mitwirken.
In Bayern ist man bei 2 Einheiten geblieben.Freundliche Grüße
Charlie24
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Es sind doch unverändert 2 Bewertungseinheiten, nur die Zuständigkeit hat sich in einem Fall vom Sohn auf die Mutter verschoben.Freundliche Grüße
Charlie24
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Also 2 Erklärungen abgeben ?Freundliche Grüße
Charlie24
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