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Grundsteuer Thüringen- Wohn-und Geschäftsgebäude auf einem Privatgrundstück

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    Grundsteuer Thüringen- Wohn-und Geschäftsgebäude auf einem Privatgrundstück

    Hier die Frage: Auf dem Privatgrundstück meiner Schwiegermutter steht ihr Wohnhaus und ein neu gebautes Geschäftsgebäude ihres Sohnes (Eigentümer des Gebäudes). Gilt das als gemischt genutztes Grundstück? Wenn man das Geschäftsgebäude bei sonstige Nutzfläche auf dem Wohngrundstück eingibt, Fehlermeldung. Wenn man das Geschäftsgebäude bei Nichtwohngrundstück zum Sachwert eingibt, Fehlermeldung. Ich komme nicht weiter!

    #2
    Nach altem Recht liegen Ihnen 2 Einheitswertbescheide vor. Einmal Ihrer Schwiegermutter ein Bescheid für Grundstück und Wohnhaus. Und einmal ein Bescheid für Ihren Sohn als Geschäftsgrundstück ohne Grund und Boden. Nach neuem Recht wird das wohl so ähnlich sein, denn der Sohn als Eigentümer des Geschäftsgrundstück muss natürlich für seinen Teil Grundsteuer zahlen. Eine Vermischung beider Gebäude kann nicht stattfinden. Es bestehen also, wie es im Bewertungsgesetz steht, 2 wirtschaftliche Einheiten. Und für jede Einheit ist ein Einheitswert festzustellen.
    Zuletzt geändert von Laie123; 31.08.2022, 16:42.

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      #3
      Vielen Dank erstmal. Habe zumindest schonmal den Bescheid gefunden.

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        #4
        Nach neuem Recht wird das wohl so ähnlich sein, denn der Sohn als Eigentümer des Geschäftsgrundstück muss natürlich für seinen Teil Grundsteuer zahlen
        Ist es aber im Bundesrecht nicht ! Das steht auch in der Anleitung:

        Bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden bilden das Gebäude und der dazugehörende Grund und Boden eine wirtschaftliche Einheit.
        Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist in diesem Fall von der Eigentümerin beziehungsweise von dem Eigentümer des
        Grund und Bodens
        unter Einbeziehung der (wirtschaftlichen) Eigentümerin beziehungsweise des (wirtschaftlichen) Eigentümers des Gebäudes
        abzugeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Verstehe ich jetzt nicht. Also die Eigentümerin des Grund und Bodens gibt ein für ihr nicht gehörendes Gebäude(Geschäftsgrundstück) eine Erklärung ab ?

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            #6
            Man muss nicht alles verstehen. Nach § 244 BewG ist das künftig nur eine wirtschaftliche Einheit. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__244.html

            Nach § 228 BewG ist der Eigentümer des Grund und Bodens erklärungspflichtig, der Gebäudeeigentümer muss mitwirken.

            In Bayern ist man bei 2 Einheiten geblieben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Trotzdem noch eine Frage: ist das ein gemischt genutztes Grundstück, weil Wohnhaus und Geschäftsgebäude auf einem Flurstück? oder ist es ein Geschäftsgrundstück? In dem Falle zählt das ja zum Nichtwohngrundstück und wird zum Sachwert beurteilt.

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                #8
                Es sind doch unverändert 2 Bewertungseinheiten, nur die Zuständigkeit hat sich in einem Fall vom Sohn auf die Mutter verschoben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Also 2 Erklärungen abgeben ?

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                    #10
                    Also 2 Erklärungen abgeben ?
                    Ja, der Sohn müsste das Aktenzeichen dafür haben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ich mache das für die Beiden. Einmal Angabe als Wohngrundstück mit dem Wohnhaus, einmal Angabe als Geschäftsgrundstück mit dem Geschäftsgebäude . (evtl. Angabe Bau auf fremden Grund und Boden). Das versuche ich.

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