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Landwirtschaft RLP

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    Landwirtschaft RLP

    Guten Tag, muss ich tatsächlich über 100 Grundstücke (bisher keine Flurbereinigung) eingeben; oder reicht der Verweis auf weitere Aktenzeichen des Finanzamtes? Danke für eine Antwort.

    #2
    ... oder reicht der Verweis auf weitere Aktenzeichen des Finanzamtes?
    Gibt es denn mehr als einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ? Man muss die Flurstücke und die Nutzungen

    schon alle erfassen, wie soll das denn elektronisch verarbeitet werden können, wenn Flurstücke fehlen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Guten Tag, danke für die Antwort. Das Finanzamt weist mir mit 3 verschiedenen Aktenzeichen landwirtschaftliche Grunstücke nach, zwar in 3 Gemarkungen, die aber alle von einer Gemeindelle verlangt werden. Wieso muss ich dann alle Grundstücke nochmals aufzählen, wenn diese bereits unter den Aktenzeichen als forstwirtschl. oder landwirtschaftl. Nutzung oder als Unland aufgeführt sind. Das ganze ist nur ein Betrieb mit ca. 8 ha, aber 150 Flurstücken.

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        #4
        Das Finanzamt will die Richtigkeit der Daten vom Steuerpflichtigen in Form von Erklärungen bestätigt haben.

        Warum das auf 3 Aktenzeichen aufgespalten wurde, wenn alles in der gleichen Gemeinde liegt, verstehe ich persönlich nicht.

        Ich habe 2018 für eine Erbschaftsteuererklärung eines landwirtschaftlichen Betriebes auch 91 Flurstücke mit allen

        Nutzungen gemäß Liegenschaftskataster erfassen müssen. Das waren dann zwar wenigstens 111 Hektar, aber man

        kommt da nicht drumherum. Ich habe das damals mit MS-Excel gemacht, da hat man die Daten dann auf Dauer verfügbar.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Tja vielen Dank denn. Sie müssen wohl zugeben, dass es mit der Digitalisierung nicht weit her ist. Was den Datenschutz betrifft, steht bisher schon alles im Grundbuch, zudem im Flächennachweis. Wieso wir uns dennoch zum Büttel machen lassen, ist mir unerklärlich. Dass einige den Glauben an unsere Verwaltung verlieren, beginnt einem zu dämmern. Also danke für Ihr Bemühen und einen schönen Nachmittag. Gruß Piwie

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