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Grundsteuer NRW, 1 Grundstück mit 2 Häusern, davon 1 unbewohnbar

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    Grundsteuer NRW, 1 Grundstück mit 2 Häusern, davon 1 unbewohnbar

    Grundsteuer NRW, 1 Grundstück mit 2 Häusern, davon 1 unbewohnbar

    Hallo zusammen,
    vor ca. einem Jahr (2021) habe ich ein altes Doppelhaus (Baujahr vor 1940) übernommen; es befindet sich auf einem Grundstück und hat 2 Hausnummern. Haus A ist vermietet und für die Grundsteuererklärung ein einfacher Fall. Haus B steht seit vielen Jahren leer, weil es unbewohnbar ist, d. h. keine Heizung, defekte Leitungen usw., so dass es eigentlich abgerissen werden könnte. Das wäre allerdings sehr aufwendig, weil Haus A und B teilweise dieselbe Bausubstanz haben. Haus B wird vom Mieter des Hauses A zz. noch als Abstellraum benutzt.
    Wie gebe ich Haus B ein?
    Für Tipps wäre ich dankbar


    #2
    Tipps aus der Ferne sind m. E. nicht möglich. Es gibt einerseits § 246 BewG, der Aussagen zu Benutzbarkeit von Gebäuden enthält,

    daneben gibt es noch § 248 BewG, der ebenfalls von benutzbaren Gebäuden spricht. Nach der Wohnflächenverordnung gehören

    Abstellräume außerhalb einer Wohnung jedenfalls nicht zur Wohnfläche.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort!
      Ich verstehe das BewG so, dass ein nicht bewohnbares Haus seine Eigenschaft als Wohngebäude im Sinne der Grundsteuererklärung verliert und somit in meinen Fall Haus B nicht eingegeben werden muss.

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        #4
        Das ist alles Auslegungssache und betrifft das materielle Steuerrecht. Steuerberatung ist hier im Forum nicht erlaubt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich zB würde es so machen.

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            #6
            Vielen Dank an Charlie24 und Hilfsprofi!
            Dass das Forum hier nicht mehr leisten darf, verstehe ich. Ich weiß aber jetzt: Wenn ich so vorgehe wie beschrieben, ist das ein gangbarer Weg.

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