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Grundsteuer Brandenburg Flurstücke und Angaben zum Grund und Boden

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    Grundsteuer Brandenburg Flurstücke und Angaben zum Grund und Boden

    Guten Tag,

    ich komme bei der Grundsteuer nicht mehr weiter und suche daher hier nun Hilfe.

    Bei Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens habe ich meine 4 Flurstücke eingetragen, allerdings habe ich keine Ahnung was bei 11 Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks: angegeben werden muss, zur Auswahl stehen ja 3 möglichkeiten: Erste, Zweite, Beiden Flächen.

    Bei 4 - Angaben zum Grund und Boden, Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks bin ich mir auch nicht sicher was ich nun eintragen soll. Ich besitze ja 4 Flurstücke: 3 davon bin ich Alleineigentümer und bei dem 4. bin ich Miteigentümer des Wegs zum Anteil von 2/11.

    1. Flurstück: 197m²,
    Bodenrichtwert: Das Flurstück liegt ganz oder teilweise in der Zone mit dem Bodenrichtwert 36 €/m² für baureifes Land mit der Nutzungsart gemischte Baufläche.
    Das Flurstück liegt ganz oder teilweise in der Zone mit dem Bodenrichtwert 45 €/m² für baureifes Land mit der Nutzungsart Wohnbaufläche

    2. Flurstück: 195m²,
    Bodenrichtwert: Das Flurstück liegt ganz oder teilweise in der Zone mit dem Bodenrichtwert 36 €/m² für baureifes Land mit der Nutzungsart gemischte Baufläche.

    3. Flurstück: 18m²
    Bodenrichtwert: Das Flurstück liegt ganz oder teilweise in der Zone mit dem Bodenrichtwert 36 €/m² für baureifes Land mit der Nutzungsart gemischte Baufläche.

    4. Flurstück (Miteigentum zum Anteil 2/11): 442m²
    Bodenrichtwert: Das Flurstück liegt ganz oder teilweise in der Zone mit dem Bodenrichtwert 36 €/m² für baureifes Land mit der Nutzungsart gemischte Baufläche.
    Das Flurstück liegt ganz oder teilweise in der Zone mit dem Bodenrichtwert 45 €/m² für baureifes Land mit der Nutzungsart Wohnbaufläche








    #2
    Wenn man sich Bodenrichtwerte angeblich aussuchen kann, tut man sich natürlich einigermaßen schwer.

    Bei einem Wohnhaus würde ich persönlich von Wohnbaufläche ausgehen. Was die Auswahl in Zeile 11, Kennzahl 19 von GW1 betrifft,

    könnte man Flurstück 1 und Flurstück 4 auf erste Fläche schlüsseln und in Zeile 4 von GW2 dann abgerundet 277 m² eintragen.

    Die Flurstücke 2 und 3 wären auf zweite Fläche zu schlüsseln und als 2 Eintrag in Zeile 4 von GW2 mit 213 m² zu erfassen. Das

    müsste fehlerfrei durchgehen. Ob die Bewertung inhaltlich richtig ist, ist ein ganz anderes Thema.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn man sich Bodenrichtwerte angeblich aussuchen kann, tut man sich natürlich einigermaßen schwer.

      Bei einem Wohnhaus würde ich persönlich von Wohnbaufläche ausgehen. Was die Auswahl in Zeile 11, Kennzahl 19 von GW1 betrifft,

      könnte man Flurstück 1 und Flurstück 4 auf erste Fläche schlüsseln und in Zeile 4 von GW2 dann abgerundet 277 m² eintragen.

      Die Flurstücke 2 und 3 wären auf zweite Fläche zu schlüsseln und als 2 Eintrag in Zeile 4 von GW2 mit 213 m² zu erfassen. Das

      müsste fehlerfrei durchgehen. Ob die Bewertung inhaltlich richtig ist, ist ein ganz anderes Thema.
      Flurstück 1 und 2 ist das Grundstück des Hauses.

      Flurstück 3 ist die Garage und 4 ist ist der Weg/ die Auffahrt

      Welchen Bodenrichtwert soll ich nehmen?

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        #4
        Welchen Bodenrichtwert soll ich nehmen?
        Da kann ich dir jetzt keinen vernünftigen Rat geben. Wenn schon für die Flurstücke auf denen das Haus steht, bei einem

        Flurstück 2 Bodenrichtwerte ausgewiesen werden, ist das ja m. E. nicht plausibel. Du kannst für alle 4 Flurstücke den

        niedrigeren Wert verwenden und alle über erste Fläche schlüsseln, dann brauchst du in Zeile 4 von GW2 nur einen Eintrag.

        Ausgerechnet die Wegefläche alternativ als Wohnbaufläche anzubieten, ist doch ebenfalls nicht logisch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Bei 3 - Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen soll man nur den Gesamtwert der Wohnflächen eintragen, richtig?

          Ich habe einen Lagerraum im Keller der zur Zeit allerdings bewohnt wird, muss ich den jetzt zur Wohnfläche dazuzählen? Bin da echt nicht sicher. Ansonsten zählt er ja nicht als Wohnfäche.

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