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Grundsteuererklärung - Vereinfachungsregel zur Ermittlung der Bruttogrundfläche

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    Grundsteuererklärung - Vereinfachungsregel zur Ermittlung der Bruttogrundfläche

    Wir haben diverse Geschäftsgrundstücke in Brandenburg, für die wir die Bruttogrundfläche ermitteln müssen. Ich habe - zwar für NRW, aber das sollte egal sein - eine Unterlage des OFD v. 24.4.2014 gefunden. Darin darf man bestimmte Vereinfachungsregeln anwenden. Zum Beispiel: Wohnfläche von Kellerschosee, Erdgeschoss und Obergeschoss mit Flachdach wäre
    m² total x 1,45 m² = BGF. Bin nicht sicher, ob ich diese Liste anwenden kann. Ansonsten müssten wir alles ausmessen???
    Danke für Ihre Hilfe

    #2
    In Brandenburg gilt ebenfalls Bundesrecht. Solche Umrechnungsfaktoren findet man auch in der Anleitung zur Anlage Grundstück

    für die Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und zwar für Wohnungseigentum. Dort heißt es:

    Bei Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern ist die BGF durch Multiplikation der Wohnfläche mit dem Umrechnungsfaktor 1,55 zu ermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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