Liebes Forum,
ich fülle gerade über Elster die Grundsteuererklärung für andere Bundesländer (Sachsen) aus.
Ich muss für eine Gewerbeeinheit im EG in einem Mehrfamilienhaus in einer WEG mit Wohnungen und im EG teilweise Gewerbe diese Erklärung abgeben.
Im Grundbuchauszug heißt es: 22,94/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen laut Aufteilungsplan Nr. 5...
Muss ich in der Anlage Grundstück, Angaben zur Grundstücksart, Art des Grundstücks nun Wohnungseigentum oder Teileigentum ankreuzen?
Viele Grüße
Andi
ich fülle gerade über Elster die Grundsteuererklärung für andere Bundesländer (Sachsen) aus.
Ich muss für eine Gewerbeeinheit im EG in einem Mehrfamilienhaus in einer WEG mit Wohnungen und im EG teilweise Gewerbe diese Erklärung abgeben.
Im Grundbuchauszug heißt es: 22,94/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen laut Aufteilungsplan Nr. 5...
Muss ich in der Anlage Grundstück, Angaben zur Grundstücksart, Art des Grundstücks nun Wohnungseigentum oder Teileigentum ankreuzen?
Viele Grüße
Andi
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