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Folgeerklärung V&V einer Erbengemeinschaft

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    Folgeerklärung V&V einer Erbengemeinschaft

    Hallo,
    ich habe kürzlich für eine Erbengemeinschaft eines vermieteten Wohnhauses die Erklärungen FB, FE1
    sowie die Anlage V für das 1. Jahr des Bestehens der Erbengemeinschaft abgegeben.

    Diese Erklärungen befinden sich noch im Status "übermittelte Formulare";
    somit hat die Erbengemeinschaft auch noch keine eigene Steuernummer.

    Da stellt sich gleich die erste Frage: wie komme ich denn überhaupt an eine Steuernummer für die Erbengemeinschaft, bzw. wie beantrage ich diese?
    Passiert dies automatisch durch die erstmalig erfolge Feststellungserklärung FB?
    Oder vielleicht über den "FSE PersG: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Personengesellschaften" ?

    Nun möchte ich die Überschüsse des Folgejahres für die Erbengemeinschaft melden.
    Soweit ich bislang verstanden habe, reicht es im Folgejahr nur die Anlage V für die Erbengemeinschaft zu erstellen.
    Mir gelingt es allerdings nicht, dieses Formular alleine überhaupt zu finden (Ich will ja keine Einkommenssteuererklärung für die Erbengemeinschaft erstellen)
    Wie gehe ich hier vor?


    #2
    Für die erste Festestellungserkärung erhaltet ihr ja einen Bescheid mit Steuernummer. Auch für das Folgejahr musst du wieder eine Feststellungserklärung mit allen Anlagen abgeben. Dabei kannst du die Vorjahresdaten einfach übernehmen und die inzwischen zugeteilte Steuernummer ergänzen.

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      #3
      ok - vielen Dank.
      Da ich die Steuernummer noch nicht habe, übernehme ich dann manuell die alten Werte, damit ich die Erklärung abgegen kann.

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        #4
        übernehme ich dann manuell die alten Werte
        Bei der Übernahme von Daten aus einer übermittelten Erklärung werden zunächst alle Daten übernommen,

        die Werte muss man dann manuell aktualisieren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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