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Grundsteuer Rheinland-Pfalz Gemüsebau - Freiland

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    Grundsteuer Rheinland-Pfalz Gemüsebau - Freiland

    Guten Tag,

    ich bin neu und konnte zu meinem Anliegen leider nichts finden, daher stelle ich diese Frage neu. Falls es bereits einen Thread dazu gibt, bitte entschuldigt die neue Frage.
    Vor einem Monat habe ich für meine Cousine auf Basis der übersendeten Ausfüllhilfe GW1 und GW2 problemlos für ihr Haus einreichen können. Nun hat sie auch die Ausfüllhilfe für ihr am Ende des Dorfes liegendes Gartengrundstück (Gemüsebau-Freiland) erhalten, und ich habe nun ein neues GW1 ausgefüllt sowie nun GW3. Falls ich hier bereits einen Denkfehler habe, weil man kein neues GW1 ausfüllen darf, bitte lasst es mich wissen. Die Prüfung ergibt immer den gleichen Fehler in GW1: bei Art der wirtschaftlichen Nutzung habe ich 4 Möglichkeiten: Keine Angaben / unbebautes Grundstück / bebautes Grundstück / Betrieb Landwirtschaft Forst (oder ähnlich). "Keine Angaben" sind nicht gestattet, bebautes Grundstück fällt weg weil nicht bebaut. bleiben die beiden anderen. Wählt man unbebautes Grundstück, darf ich nicht GW3 verwenden, wählt man Betrieb Landwirtschaft, gibt es ebenfalls eine Fehlermeldung, als Landwirt sollen die Angaben anders erfolgen (vor allem hat meine Cousine hier einfach keinen "Betrieb", sondern nur ein blankes Gartengrundstück).

    Auf die Gefahr hin, mich als völlig dumm zu outen: ich komme trotzdem nicht weiter und versuche hier, eine Antwort zu finden. Wem mein Problem zu doof ist, bitte entschuldigt und scrollt einfach weiter, für jeden konstruktiven Vorschlag hingegen bin ich sehr dankbar.

    LG

    #2
    Wenn der Gemüsebau im Freiland zu Land- und Forstwirtschaft gehört, also bisher dafür Grundsteuer A bezahlt wird,

    ist Betrieb der Land- und Forstwirtschaft schon richtig. Auch Stückländerei rechnet dazu.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die Antwort.
      Ich würde es ja auswählen, nur um das Formular abzusenden - aber wenn man es auswählt, gibt es bei der Prüfung wieder eine Fehlermeldung (ich muss nochmal zu meiner Cousine an den Rechner gehen und mir diese Fehlermeldung aufschreiben.) Tatsächlich würde ich egal was auswählen, wenn es einfach nur funktionieren würde, Aber alle zur Auswahl stehenden Optionen ergeben bei der Prüfung Fehlermeldungen, die das Absenden unterbinden. Aktuell kann das Ganze einfach gar nicht abgesendet werden....

      LG

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        #4
        Wenn man Land- und Forstwirtschaft erklärt, dürfen Flurstücke nicht in GW1 erfasst werden, nur in GW3.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Oh, das liest sich wie die Lösung meines Problems, denn das habe ich bisher falsch in GW1 zusätzlich erfasst - Vielen Dank!

          LG
          Pia

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