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Grundsteuererklärung - Dachboden von Nebengebäuden als Nutzfläche

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    Grundsteuererklärung - Dachboden von Nebengebäuden als Nutzfläche

    Hallo zusammen,

    auf meinem Grundstück befinden sich neben dem Einfamlienhaus noch eine Garage und ein Nebengebäude jeweils mit Dachboden.

    Meine Frage wäre, inwieweit die Fläche des Dachbodens bei der Angabe der Nutzfläche in der Grundsteuererklärung mit angegeben werden muss.

    Vielen Dank für die Antworten.

    Viele Grüße
    Tobi

    #2
    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bayern ist mein Bundesland.

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        #4
        Garagen, die einer Wohnnutzung zuzurechnen sind, bleiben in Bayern bis 50 m² Nutzfläche anrechnungsfrei,

        andere untergeordnete Nebengebäude bis 30 m². Ob die Dachböden bei solchen Nebengebäuden bei den Nutzflächen

        hinzugerechnet werden müssen, ist nicht auf Anhieb klar. Ich habe das bei Garagen, die nur deshalb mit einem Satteldach

        versehen waren, weil das pflegeleichter ist als ein Flachdach oder wo das Satteldach vorgeschrieben war, nicht gemacht,

        sondern diese Dachböden wie Speicherräume im Haus behandelt. In meinem Fall waren diese Dachböden allerdings

        nur über Luken und mit der Leiter erreichbar.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für die schnelle Antwort.

          Bei mir ist es auch so, dass die Dachböden nur über Luken und mit der Leiter erreichbar sind. Ich habe diese Gebäude vermietet und dabei sind die Dachböden auch nicht Bestandteil des Mietvertrags, weil sie voll mit alten Sachen von mir sind und die Entsorgung schwierig ist.

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            #6
            Bei mir ist es auch so, dass die Dachböden nur über Luken und mit der Leiter erreichbar sind.
            Das würde ich jetzt nicht als Nutzfläche im Sinne der DIN 277 ansehen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Unser Garagendachboden ist über eine Aussparung in der Zwischendecke mit einer fest installierten Holzleiter erreichbar. Das Dach war vorgeschrieben. Nach 2maligem Nachmessen und Berechnen kam ich wegen der Dachschräge für beide Ebenen in Summe gerade so unter 50m^2 heraus. Ich glaube aber selbst wenn es mehr gewesen wäre, hätte ich den Dachboden der Garage aus den genannten Gründen NICHT dazugerechnet. Auch auf dem Bauplan findet sich nur die Fläche des normalen Garagengeschosses im "EG".

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